Aktuellste Veröffentlichungen Deloitte Legal Deutschland

  • Monthly Dose Arbeitsrecht 10/2025: Unsere Monthly Dose Arbeitsrecht zur aktuellen Rechtsprechung behandelt in der zehnten Ausgabe 2025 die Entscheidungen des (1) Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 30.10.2025 (C-134/24, „Tomann“, und C-402/24, „Sewel“) zu den unionsrechtlichen Anforderungen an das Anzeigeverfahren bei Massenentlassungen und die Rechtsfolgen unterlassener/fehlerhafter Anzeigen, (2) Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 31.07.2025 (6 AZR 18/25) zur Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen auf das Erreichen der Regelaltersgrenze sowie zur Zulässigkeit einer Differenzierung zwischen Beamten und Angestellten bei der Gewährung von Erschwerniszulagen, (3) EuGH vom 11.09.2025 (C-38/24) zum unionsrechtlichen Schutz von Eltern behinderter Kinder, (4) Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg vom 25.07.2025 (12 SLa 640/25) zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei Personalabbaumaßnahmen (den das Gericht auf den Zeitpunkt der unternehmerischen Entscheidung über den Personalabbau und nicht auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bestimmt, sofern dieser auf einer einheitlichen Planung beruht), sowie (5) LAG Schleswig-Holstein vom 19.08.2025 (1 Sa 104/25) zur Wirksamkeit zweier verhaltensbedingter Kündigungen des Arbeitsverhältnisses, die anlässlich einer als Scherz gemeinten „Trauerrede“ in einer WhatsApp-Gruppe ausgesprochen worden waren.
  • Kündigungsschutz im internationalen Kontext – was Unternehmen wissen müssen: Arbeitgeber mit dem Hauptsitz außerhalb Deutschlands setzen in Deutschland in zahlreichen Bereichen, wie Vertrieb, lokalem technischen Support und IT, Mitarbeitende ein, die vielfach mangels eigener inländischer Räumlichkeiten beispielsweise im Homeoffice arbeiten. Maßgebliches Gesetz hinsichtlich des Kündigungsschutzes dieser Mitarbeitenden ist – sofern das Arbeitsverhältnis deutschem Recht unterliegt – das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG (und unabhängig von Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz) genießen Arbeitnehmer*innen hingegen grundsätzlich keinen durchgreifenden Kündigungsschutz. Nach § 23 Abs. 1 KSchG gilt dieser Kündigungsschutz grundsätzlich nur in Betrieben, in denen regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer*innen in Vollzeit beschäftigt sind, wobei Teilzeitkräfte anteilig berücksichtigt werden. Dabei müssen die gesetzlichen Voraussetzungen in Deutschland erfüllt sein, weshalb es beispielsweise auf die Anzahl der im Ausland beschäftigten Mitarbeitenden nicht ankommt.
  • Institutsvergütungsverordnung 5.0-E: Das Gesetzgebungsverfahren zum Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) zieht in den Bundestag ein – und wird in der Sitzung am 17. Dezember 2025 Gegenstand der ersten Lesung sein. Die Bundesregierung hat hierzu am 3. Dezember 2025 einen aktualisierten Gesetzesentwurf veröffentlicht. Dem aktualisierten Gesetzesentwurf vorausgegangen waren nach dem Referentenentwurf vom 22. August 2025, der Regierungsentwurf vom 10. Oktober 2025, die Empfehlungen des Finanzausschusses und des Wirtschaftsausschusses vom 7. November 2025 sowie die Stellungnahme des Bundesrats vom 21. November 2025. Wir fassen in diesem Client Alert den Status der für die Vergütungssysteme und die Vergütungsgovernance wesentlichen Regelungen im aktualisierten Gesetzesentwurf zu den Änderungen in der InstitutsVergV (IVV 5.0-RegE) und im KWG (KWG 2025-RegE) zusammen.
  • Monthly Dose Arbeitsrecht 09/2025: (1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 08.05.2025 (8 AZR 209/21) zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung von personenbezogenen Daten im Testbetrieb von KI-gestützter HR-Software; (2) des BAG vom 03.06.2025 (9 AZR 104/24) zur (Un-)Wirksamkeit des Verzichts auf gesetzliche (Mindest-)Urlaubsansprüche in einem arbeitsgerichtlichen Prozessvergleich; (3) des BAG vom 16.04.2025 (7 AZR 80/24) zur Zulässigkeit der Vergütung von Arbeitsleistungen in Kryptowährung als Sachbezug, (4) des BAG vom 18.06.2025 (7 AZR 50/24) zur Zulässigkeit sachgrundloser Befristungen von Betriebsratsmitgliedern und (5) des LAG Niedersachsen vom 25.04.2025 (17 TaBV 62/24) zum Anspruch einzelner Betriebsratsmitglieder auf personalisierte E-Mail-Adresse zur externen Kommunikation.

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