Mit dem aktuellen EU-Geldwäschepaket reagierte die Europäischen Kommission auf dringende Schwachstellen im Bereich Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung. Ziel des Pakets ist es, die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) zu stärken und die Vorgaben EU-weit zu harmonisieren. Hierdurch sollen auch bestehende Gesetzeslücken in den Mitgliedstaaten geschlossen werden.
Das Paket beinhaltet:
Im Mai 2024 wurde das AML-Paket verabschiedet und am 19. Juni 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Nachdem das EU-Geldwäschepaket am 9. Juli 2024 in Kraft getreten ist, wird die Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar Anwendung finden. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche durch die Mitgliedstaaten ist der 10. Juli 2027. Abweichende Umsetzungsfristen für die Richtlinie gelten für den Zugang zu Transparenzregistern sowie der Einrichtung des Immobilienregisters, die jeweils bis zum 10. Juli 2025 bzw. 10. Juli 2029 zu erfolgen haben.
Das Paket beinhaltet zentrale Neuerungen, die sowohl für Unternehmen als auch für Finanzinstitute grundlegende Änderungen mit sich bringen.
Kernstück der Reform ist die Einrichtung der AMLA als neue europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche. Die AMLA hat ihren Sitz in Frankfurt. Nachdem das Executive Board im Mai 2025 bestellt wurde und weitere Strukturen zur Betriebsaufnahme geschaffen wurden, nimmt die AMLA nun ihre Arbeit auf. Ab dem 1. Januar 2028 übernimmt die AMLA die direkte Aufsicht großer, risikoreicher Finanzinstitute (40 Verpflichtete EU-weit) und unterstützt nationale Behörden bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die AMLA dient der Förderung der gemeinsamen Analyse grenzüberschreitender Fälle der nationalen Financial Intelligence Units (FIUs) und der Bereitstellung von analytischen Lösungen sowie Lösungen für den Informationsaustausch. Die AMLA wird somit zur zentralen Koordinierungsstelle, um einheitliche Standards in der gesamten EU sicherzustellen und grenzüberschreitende Fälle effizient zu bearbeiten.
Eine der zentralen Neuerungen des Pakets ist die Einführung einer EU-weiten Geldwäscheverordnung. Die Verordnung gilt ab dem 1. Juli 2027 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ersetzt die bisherige Anti-Geldwäsche-Richtlinie und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen (sog. Single Rulebook). Durch die Angleichung nationaler Unterschiede sollen regulatorische Lücken geschlossen werden.
1. Verschärfte Sorgfaltspflichten
Durch das AML-Paket werden die Anforderungen an Sorgfaltspflichten deutlich verschärft. Unternehmen und Finanzinstitute müssen die wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Geschäftspartner präziser identifizieren und laufend überwachen. Außerdem sollen Verdachtsmeldungen schneller und zuverlässiger erfolgen, um kriminelle Finanzströme früher zu erkennen, indem die AML-VO für die Beantwortung von Anfragen der FIU eine Frist von fünf Arbeitstagen vorsieht.
Verstärkte Sorgfaltspflicht gelten darüber hinaus auch im Bereich von Krypto-Vermögensdienstleistungen.
2. Obergrenze für Bargeldzahlungen
Für Bargeldzahlung im geschäftlichen Bereich wird eine europaweite Obergrenze von 10.000 Euro eingeführt. Zahlungen über 10.000 Euro sind demnach als Barzahlung verboten. Diese Obergrenze kann durch nationale Regelungen unterschritten werden. Zusätzlich werden Verpflichteten Identifizierungspflichten ihrer Kunden für Bargeldzahlungen ab 3.000 Euro auferlegt. Dies soll die Nachverfolgbarkeit von Transaktionen erleichtern und die Nutzung von Bargeld für illegale Zwecke eindämmen.
3. Erweiterung des Verpflichtetenkreises
Die AMLR erweitert den Anwendungsbereich der Verpflichteten auf Anbieter von Kryptodienstleistungen, Crowdfunding-Dienstleister und -Vermittler, Profifußballvereine und Fußballvermittler, Händler von hochwertigen Gütern wie Edelmetallen und Edelsteinen sowie Händler von anderen hochwertigen Gütern. Eine Ausnahme von der Verpflichtung können die nationalen Behörden bei Akteuren mit geringem Geldwäscherisiko erteilen. Dagegen fallen Güterhändler aus dem Verpflichtetenkreis heraus. Der Straftatbestand des § 261 StGB bleibt für sie jedoch weiterhin anwendbar.
4. Schwellenwert für wirtschaftliche Eigentümer
Die Definition und Schwellenwerte für wirtschaftliches Eigentum wurden innerhalb der EU harmonisiert. Als wirtschaftliche Eigentümer gelten nun Personen, die mindestens 25 % der Anteile, Stimmrechte oder sonstige Eigentumsanteile an einem Unternehmen besitzen. Ein Überschreiten der Schwelle von 25 % ist künftig nicht mehr nötig. Für Hochrisiko-Bereiche besteht ferner für die Kommission die Möglichkeit, den Schwellenwert auf bis zu 15 % zu senken. Die Harmonisierung der Standards schafft eine einheitliche Grundlage für die Identifikation wirtschaftlicher Eigentümer und soll Akteuren den Missbrauch komplexer Unternehmensstrukturen zur Verschleierung von Eigentumsverhältnissen erschweren.
Die Richtlinie verpflichtet die verantwortlichen Stellen, die Angaben in den Registern zu den wirtschaftlichen Eigentümern künftig laufend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Mitgliedstaaten müssen zudem ein Immobilienregister einführen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit von Unternehmensstrukturen sollen die nationalen Transparenzregister durch die Richtlinie miteinander verknüpft und über eine europäische zentrale Zugangsstelle abrufbar sein. Die Maßnahmen sollen dazu dienen, den Zugang zu Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer in komplexen Netzwerken zu erleichtern und erhöhen die Transparenz für nationale Behörden und Institutionen.
Durch die Neufassung der Geldtransferordnung sollen Transparenzanforderungen für Kryptowertetransfers verschärft und die Nachverfolgbarkeit von Transaktionen gestärkt werden. Die Geldtransferverordnung implementiert die sogenannten FATF-Standards (Travel Rule), um eine vollständige Nachverfolgbarkeit von Geldströmen zu gewährleisten.
Das AML-Paket setzt wichtige Weichen in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Einführung einheitlicher Standards, die Einrichtung einer neuen Aufsichtsstruktur (AMLA) sowie eindeutige und harmonisierte Vorgaben für Verpflichtete markieren sinnvolle Meilensteine in der Fortentwicklung des Bereichs AML/CTF. Für Unternehmen und Finanzinstitute ist es nun entscheidend, die Umsetzungsfristen zu beachten und sich frühzeitig auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Die Harmonisierung der Maßnahmen bietet nicht nur ein hohes Maß an Transparenz, sondern stärkt auch den gesamten europäischen Binnenmarkt.
Autorinnen: Nadine Forstmann, Pelin Sentürk und Macide Sarican