Die EU-Mitgliedsstaaten haben mit dem 19. Sanktionspaket weitere und zum Teil umfassende Finanz- und Wirtschaftssanktionen (Embargos) gegenüber Russland und Belarus beschlossen. Darunter wurden weitere 69 Personen gelistet und zahlreiche restriktive Maßnahmen gegen russische und belarussische Schlüsselsektoren, darunter Energie, Finanzwesen und der militärisch-industrielle Komplex, angenommen. Das vollständige Einfuhrverbot von russischem Flüssigerdgas (LNG) und ein härteres Durchgreifen gegen die „Schattenflotte“, stellen laut EU die bisher strengsten Sanktion gegen den russischen Energiesektor dar. Der Rat verstärkt zudem die Kontrolle über die Bewegungsfreiheit russischer Diplomaten in der gesamten EU und ergreift weitere Maßnahmen gegen diejenigen, die für die Entführung ukrainischer Kinder verantwortlich sind.
Die Ergänzungen bestehen aus der Verordnung (EU) 2025/2033 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Der Verordnung (EU) 2025/2037 und der Durchführungsverordnung 2025/2035 zur Änderung beziehungsweise Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014. Der Verordnung (EU) 2025/2041 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006, sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2039 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 dieser Verordnung (Belarus).
Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Ergänzungen sowie Änderungen und die sich daraus ergebenen Auswirkungen für europäische Unternehmen.
Die EU-Mitgliedsstaaten hatten zuletzt mit dem 18. Sanktionspaket umfassende Finanz- und Wirtschaftssanktionen gegen Russland und Belarus beschlossen.
Im Fokus standen dabei vor allem weitere Maßnahmen gegen die russische "Schattenflotte", die Einführung eines dynamischen Ölpreisdeckels und ein Einfuhrverbot für raffinierte Erdölerzeugnisse.
Auch wurden die Transaktionsverbote für russische Banken ausgeweitet sowie die Liste der Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen, erweitert.
Das aktuelle Sanktionspaket fügt weitere Beschränkungen hinzu und erweitert die bestehenden Sanktionen damit maßgeblich.
Am 23. Oktober 2025 haben die EU-Mitgliedsstaaten nun mit der Verordnung (EU) 2025/2033 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, der Verordnung (EU) 2025/2037 zur Änderung und der Durchführungsverordnung 2025/2035 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014, der Verordnung (EU) 2025/2041 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006, sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2039 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006, weitere Individual- und Wirtschaftssanktionen beschlossen.
Das Maßnahmenpaket konzentriert sich dabei auf folgende Punkte:
Die Sanktionen des 19. Pakets stellen einen weiteren maßgeblichen Schritt in der europäischen Antwort auf den seit Jahren andauernden Krieg Russlands gegen die Ukraine dar. Mit diesen Maßnahmen versucht die EU den wirtschaftliche sowie politischen Druck auf Russland weiter zu erhöhen, um die Kosten für die Fortsetzung des Krieges weiterhin zu steigern. Darüber hinaus wird auch das Thema Sanktionsumgehung konsequent adressiert.
Das umfassende Maßnahmenpaket stellt erneut eine Herausforderung für die Exportkontrolle bzw. Sanktions-Compliance europäischer Unternehmen dar. Diese sind verpflichtet auch die neuerlichen Änderungen sofort zu adaptieren und in die bestehenden Internen Compliance Programme zu integrieren. Angesichts der empfindlichen Strafen bei Verstößen gegen die Sanktionsvorgaben ist eine vorbeugende rechtliche Überprüfung der etablierten Prozesse von Zeit zu Zeit dringend zu empfehlen.
Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Durchführungsverordnung (EU) 2025/2035 des Rates vom 23. Oktober 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Verordnung (EU) 2025/2037 des Rates vom 23. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Durchführungsverordnung (EU) 2025/2039 des Rates vom 23. Oktober 2025 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Verordnung (EU) 2025/2041 des Rates vom 23. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine