Die Änderungen der MiCAR sehen vor, die Aufsicht über CASPs (Crypto Asset Service Provider) von den nationalen zuständigen Behörden auf die ESMA zu übertragen. Die ESMA wird somit für die Zulassung, die laufende Aufsicht und die Durchsetzung der MiCAR in Bezug auf CASPs zuständig sein.
Bereits regulierte Unternehmen, die Krypto-Asset-Dienstleistungen erbringen dürfen, ohne eine Zulassung als CASP zu benötigen – wie z. B. Wertpapierinstitute –, würden weiterhin von den zuständigen Behörden beaufsichtigt, die ihnen die Zulassung gemäß anderen Rechtsakten der Union erteilt haben.
Wenn jedoch die Erbringung von Kryptowerte--Dienstleistungen zur Haupttätigkeit dieser Unternehmen wird, wird die Aufsicht über alle ihre Tätigkeiten auf die ESMA übertragen – mit Ausnahme von Banken. Diese unterliegen bereits einem hochgradig harmonisierten Aufsichtsregime und Regelwerk. Kryptowerte-Dienstleistungen gelten als Haupttätigkeit eines Unternehmens, wenn mehr als 50 % seines Gesamtumsatzes in zwei aufeinanderfolgenden Jahren aus der Erbringung von Krypto-Asset-Dienstleistungen stammen.
Die ESMA wird außerdem für die Marktüberwachung sowie die Durchsetzung der Bestimmungen zur Aufdeckung, Untersuchung und Ahndung von Marktmissbrauch zuständig sein.
Der Änderungsvorschlag sieht eine angemessene Übergangsfrist vor, um eine reibungslose Übertragung der Aufsichtsaufgaben zu ermöglichen. Dabei werden bereits zugelassene CASPs und noch anhängige Anträge berücksichtigt, die noch auf nationaler Ebene geprüft werden.
Eine geteilte Aufsicht für CASPs gibt es nicht. Die ESMA ist die einzige Aufsichtsbehörde für CASPs und kann alle Aufsichtsbefugnisse ausüben und alle Aufsichtsmaßnahmen ergreifen.
Um die Marktintegrität und das Vertrauen in die Märkte für Kryptowerte zu gewährleisten, wäre die ESMA zusätzlich für die Aufsicht über die Vorschriften der MiCAR zuständig. Damit soll Marktmissbrauch bei zum Handel auf Kryptowerte-Handelsplattformen zugelassenen Kryptowerte verhindert, untersucht und sanktioniert werden.
Die nationalen zuständigen Behörden können die ESMA bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Die bestehenden Kooperationsvereinbarungen bleiben weiterhin in Kraft, jedoch wird die Aufsicht über CASP der ESMA übertragen.
Die Zuständigkeit der nationalen Behörden beschränkt sich auf die Beaufsichtigung anderer regulierter Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß einer anderen bestehenden Zulassung erbringen (z. B. Wertpapierinstitute, E-Geld-Institute, Kapitalverwaltungsgesellschaften), sofern diese nicht hauptsächlich Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen. Schließlich gibt es keine Änderung der derzeitigen Aufsichtsstruktur für Kreditinstitute.