Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (RL 2023/970/EU, EUPTD) in das deutsche Recht steht unverändert aus, wobei ein erster Entwurf des inländischen Umsetzungsgesetzes im vierten Quartal 2025 zu erwarten ist. Arbeitgeber-Unternehmen mit (Satzungs-) Sitz in Deutschland, die sich bereits mit der Umsetzung der EUPTD in das inländische Recht beschäftigen, haben in den vergangenen Monaten neben der Etablierung und/oder Fortschreibung der Entgeltstrukturen und der Pay Gap-Analysen u.a. eine Analyse der (voraussichtlichen) Adressaten des Entgelt-Auskunftsanspruchs des einzelnen Arbeitnehmers nach Maßgabe der Art. 5ff. EUPTD sowie der Berichtspflichten nach Maßgabe des Art. 9 EUPTD vorgenommen. Dies ist insbesondere für internationale Unternehmensgruppen mit Gruppenunternehmen und/oder Niederlassungen in EWR-Staaten sowie in Nicht-EWR-Staaten zu verzeichnen.
Dieser Client Alert fasst die wesentlichen bisherigen Erwägungen zu den maßgeblichen Fallgruppen zusammen.
Aus deutscher Sicht werden die materiellen Regelungen der EUPTD zum Auskunftsanspruch voraussichtlich im Entgelttransparenzgesetz (EntgeltTG) umgesetzt werden (Fortschreibung des in der aktuellen Fassung der § 10ff. EntgeltTG bestimmten Auskunftsanspruchs). Die Umsetzung der Berichtspflichten könnte ebenfalls im EntgeltTG, gegebenenfalls in den bilanzrechtlichen Regelungen des HGB erfolgen. Hierzu wird der Gesetzgeber vor allem die gesetzlichen Regelungen der §§ 21ff. EntgeltTG zu den bereits aktuell bestehenden Berichtspflichten modifizieren.