(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Anrechnung anderweitigen Verdienstes trotz bezahlter Freistellung bei Aufhebungsvertrag mit Sprinterklausel,
(2) des BAG zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Entschädigungsklagen wegen Diskriminierung durch „AGG-Hopper“,
(3) des BAG zur Unzulässigkeit eines ungezielten Versandes von Wahlunterlagen zur Betriebsratswahl,
(4) des BAG zum Konzernprivileg im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, wenn die Überlassung eines Arbeitnehmers über einen längeren Zeitraum zwischen Konzernunternehmen erfolgt,
(5) des BAG zur (Nicht-)Nachholung des Verhandlungsverfahrens über eine Beteiligung der Arbeitnehmer bei Gründung einer SE über eine Vorratsgesellschaft, sowie
(6) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg zur Arbeitnehmereigenschaft bei freiberuflichen Dozenten aufgrund fehlender
persönlicher Abhängigkeit in Crowdwork-ähnlicher Tätigkeit
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anpassung der Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes nach gesetzlichen Vorgaben,
(2) des BAG zu tariflichen Regelungen für Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigten,
(3) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm zum Anspruch auf Gewährung einer Lohnerhöhung auf Grundlage des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Nichtunterzeichnung von Neuverträgen,
(4) des LAG Niedersachsen zur Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers in den außertariflichen Bereich sowie
(5) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassungspflicht für Hausangestellte.
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Vergütung von Pausenzeiten bei flexibler Festlegung durch den Arbeitgeber,
(2) des BAG zum erforderlichen Mindestabstand der außertariflichen Vergütung zur höchsten Tarifvergütung,
(3) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg zur Rückforderung von Entgeltfortzahlung bei zweifelhafter Arbeitsunfähigkeit,
(4) des LAG Niedersachsen zum grob fahrlässigen Verstoß gegen Sicherheitsanweisungen als außerordentlichem Kündigungsgrund und der (nicht) zumutbaren Weiterbeschäftigung sowie
(5) des LAG Köln zur Erforderlichkeit der Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 167 Abs. 1 SGB IX auch innerhalb der Probezeit.
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Maßgeblichkeit des regelmäßigen Beschäftigungsortes für Feiertagszuschläge,
(2) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Desk Sharing und einer Clean Desk Policy,
(3) des LAG Düsseldorf zur Gewährung eines tariflichen Inflationsausgleichs während der Elternzeit,
(4) des LAG Baden-Württemberg zum Anspruch des Arbeitnehmers auf Annahmeverzugslohn bei böswilligem Unterlassen anderweitigen Verdienstes (bereits bestätigt vom BAG in seinem Urteil vom 15.01.2025) sowie
(5) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie BAG zu Überstundenzuschlägen bei Teilzeitbeschäftigten.
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Anscheinsbeweis bei Zustellung eines Kündigungsschreibens per Einwurf-Einschreiben,
(2) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Nürnberg zu Schadensersatzpflicht bei verspätet erfolgten Zielvorgaben,
(3) des LAG Düsseldorf zum Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf die Anweisung zum Tragen von Schutzkleidung,
(4) des Landessozialgerichts (LSG) München zur Frage des Status als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bei Mitarbeit von Ehepartnern sowie
(5) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Konsultationspflicht bei ruhestandsbedingten Massenentlassungen.
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Gleichheitswidrigkeit tarifvertraglicher Differenzierungen der Zuschläge für Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit,
(2) des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg zur Löschungspflicht anonymer Bewertungen bei Arbeitgeber-Bewertungsportalen,
(3) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsratsvorsitzenden zu einer fristlosen Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes wegen Arbeitszeitbetruges bei Betriebsratsaufgaben,
(4) des LAG Köln zur Zurückweisungsmöglichkeit der Kündigung mangels Originalvollmacht wegen Verwirkung sowie
(5) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unzulässigkeit nachträglicher Verhandlung über Arbeitnehmerbeteiligung in einer SE (Societas Europaea).
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur wirksamen Betriebsratswahl auch bei weniger als nach der gesetzlichen Staffelung gemäß § 9 BetrVG vorgesehenen Wahlbewerbern,
(2) des BAG zur rechtlichen Beurteilung des AGB-Rechts als international zwingendes Recht trotz anderweitiger Rechtswahl durch die Parteien nach Maßgabe des Art. 8 Abs. 1 S. 2 Rom I-VO,
(3) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf zur Verneinung eines Entschädigungsanspruchs bei verspäteter Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO,
(4) des LAG Niedersachsen zu den Anforderungen an die betriebsverfassungsrechtliche Angemessenheit der Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder unter Anwendung des betriebsverfassungsrechtlichen Grundsatzes der hypothetischen Karriere- und Vergütungsentwicklung sowie
(5) des LAG Mecklenburg-Vorpommern zu den Anforderungen an die Freistellungserklärung bei der Urlaubsgewährung.
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum betriebsverfassungsrechtlichen Schulungsanspruch des Betriebsrats auf eine Präsenzschulung (bei alternativer Möglichkeit der Wahrnehmung der Schulung als Webinar),
(2) des BAG zur zeitanteiligen Erhöhung einer übertariflichen Zulage bei einer Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit,
(3) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des arbeitgeberseitigen Einwands des böswillig unterlassenen anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzugslohnansprüchen des Arbeitnehmers,
(4) des LAG Köln zur Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei verspäteter Festlegung der Zielvorgabe(n) für einen performanceabhängigen Bonus,
(5) des Arbeitsgerichts (ArbG) Hamburg zur Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz von ChatGPT und anderen Systemen der künstlichen Intelligenz sowie
(6) des Europäischer Gerichtshofs (EuGH) zum Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung von nicht genommenem Urlaub bei vorzeitigem Ruhestand.
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Anrechnung von Urlaubs-ansprüchen in Doppelarbeitsverhältnissen,
(2) des BAG zur Vorlage von digitalen Bewerbungsunterlagen ge-genüber dem Betriebsrat,
(3) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg zum Anspruch auf Löschung einer Abmahnung nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses,
(4) des LAG Sachsen zur Pflicht des Arbeitgebers zur Kostenüber-nahme einer Simultanübersetzung für eine Betriebsversammlung sowie
(5) des Arbeitsgerichts (ArbG) Aachen zum „JobRad-Modell“ und der Pflicht des Arbeitnehmers zur Zahlung der Leasingrate im Krankheitsfall.
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Kündigungsschutz und Betriebsübergangs eines Arbeitsverhältnisses eines Geschäftsführers,
(2) des BAG zur Anwendung des Bundesurlaubsgesetzes auf Fremdgeschäftsführer einer GmbH,
(3) des BAG zum Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung,
(4) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern zum Wiedereinstellungsanspruch nach Ablauf der Kündigungsfrist und Abschluss eines Abwicklungsvertrags bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit,
(5) des LAG Hamm zur (Un-)Wirksamkeit des Entzuges eines Dienstwagens aufgrund einer geänderten Arbeitsaufgabe sowie
(6) des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Stärkung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsbehelf für befristet Beschäftigte.
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu den Anforderungen an die „Geplante“ Betriebsänderung im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 InsO in einem Interessenausgleich mit Namensliste zur Begründung der Vermutungswirkung der dringenden betrieblichen Erfordernisse der Kündigung,
(2) des BAG zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach ordentlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber,
(3) des BAG zur Wirksamkeit von Kündigungen bei fehlerhafter oder unterlassener Massenentlassungsanzeige,
(4) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm und des LAG Hessen zur Entgeltfortzahlung bei behördlich angeordneter Quarantäne trotz unterlassener Impfung,
(5) des LAG Baden-Württemberg zur Zulässigkeit einer einseitigen Umstellung bisher gewährter jährlicher Sonderzahlungen auf vorfällige, monatliche Teilzahlungen und deren Anrechnung auf den gesetzlichen Mindestlohn,
(6) des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen zu den Auswirkungen einer Minderheitsbeteiligung eines Fremdgeschäftsführers an der Muttergesellschaft auf den sozialversicherungsrechtlichen Status bei der Tochtergesellschaft sowie
(7) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Anspruch auf Übertragung von Jahresurlaub bei angeordneter Quarantäne für Zeiträume bis zum 16.09.2022 (vor Inkrafttreten des § 59 Abs. 1 IfSG).
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Kenntnisnahmepflicht des Arbeitnehmers der ihm vom Arbeitgeber zugeteilten Dienste in seiner Freizeit,
(2) des BAG zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Anordnung eines Verbots der privaten Handynutzug während der Arbeitszeit,
(3) das Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein zur Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen als besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers,
(4) des LAG Köln zur Verrechnung von Stundenguthaben auf Arbeitszeitkonten durch den Arbeitgeber sowie
(5) des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zum Verbot des Tragens religiöser Zeichen am Arbeitsplatz in der öffentlichen Verwaltung.
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Vereinbarkeit von § 26 IV BDSG mit der DSGVO,
(2) des BAG zur 20-Stunden-Vermutung für Arbeit auf Abruf,
(3) des Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern zur Notwendigkeit der Schriftform bei der Ausführung von „Turboklauseln“,
(4) des LAG Schleswig-Holstein zur Notwendigkeit der Einhaltung des vereinbarten Stichtags für den Abschluss einer Zielvereinbarung,
(5) des Bundessozialgerichts (BSG) zur Sozialversicherungspflicht des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer Ein-Personengesellschaft bei weisungsgebundener Tätigkeit für einen Auftraggeber der Gesellschaft
(6) sowie das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Mehrvergütung bei Teilzeitbeschäftigung.
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Unterrichtungspflicht im Rahmen eines Betriebsübergangs über nicht anwendbare Tarifverträge,
(2) des BAG zur fristlosen Kündigung eines Mitarbeiters wegen beleidigender Äußerungen in einer privaten Chatgruppe bestehend aus einem beschränkten Kreis von Arbeitskollegen,
(3) des Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm zur Darlegungs- und Beweislastverteilung bei Vergütungsansprüchen aus Mehrarbeit,
(4) des LAG Nürnberg zum Beweiswert der Zustellung einer Kündigung via Einwurf-Einschreiben sowie
(5) das Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern zur Gehaltsrückforderung wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung im Homeoffice.
Außerdem geben wir einen Überblick über die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Neuerungen im Arbeitsrecht.
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur (nachträglichen) Streichung der Dankesformel im Arbeitszeugnis als verbotene Maßregelung kann,
(2) des Oberlandesgerichts (OLG) München zur AGB-Unwirksamkeit der vertraglichen Beschränkung einer variablen Vergütung für einen Geschäftsführer auf die Dauer der Organbestellung,
(3) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln zum Anspruch auf eine umsatzunabhängige Sondervergütung aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Springer-Tätigkeiten,
(4) des LAG Niedersachsen zur ordentlichen Kündigung einer Betriebsrätin in einer Matrixorganisation sowie
(5) des LAG Hessen zur rechtlichen (Un-)Wirksamkeit eines Hausverbotes gegen den Betriebsratsvorsitzenden.
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Interessenkonflikt zwischen der Tätigkeit als Betriebsratsvorsitzender und dem Amt als betrieblicher Datenschutzbeauftragter,
(2) des BAG zur Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses infolge verdeckter Arbeitnehmerüberlassung für den beklagten (potentiellen) Entleiher,
(3) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg zur Verwirkung eines Anspruchs auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses,
(4) des LAG Mecklenburg-Vorpommern zur generellen Freistellung von Früh- und Spätschichten sowie Samstagsarbeit wegen Kinderbetreuung sowie
(5) des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zum (Nicht-)Bestehen eines Schadensersatzanspruchs bei einem folgenlosen Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO.
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gegenüber Arbeitnehmern der GmbH bei unterbliebener Mindestlohnzahlung,
(2) des BAG zur Verwendung von Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung in arbeitsgerichtlichen Kündigungsrechtsstreiten,
(3) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vereinbarkeit der Personalgestellung im öffentlichen Dienst mit der EU-Leiharbeitsrichtlinie,
(4) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm zum Weisungsrecht des Arbeitgebers in einem Prozessbeschäftigungsverhältnis auf Grund der Titulierung eines (Weiter-)Beschäftigungsanspruchs sowie
(5) des LAG München zum Initiativrechtrecht des Betriebsrats bei Einführung einer Arbeitszeiterfassung.
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Anspruch auf Lohngleichheit von Arbeitnehmern in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis,
(2) des BAG zur (einseitigen) Kürzung des Weihnachtsgeldes bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit,
(3) des LAG Schleswig-Holstein zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie
(4) des EuGH vom 13.07.2023 zum Umfang der Zuleitungspflicht der Massenentlassungsanzeige an die Behörde.
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Wirksamkeit einer arbeitgeberseitig angewiesenen Versetzung ins Ausland,
(2) des BAG zur Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Aufgabenübertragung an ein Konzernschwesterunternehmen,
(3) des BAG zur Wirksamkeit tariflich niedriger Vergütungen von Leiharbeitnehmern,
(4) des BAG zur Erstattung einer Personalvermittlungsprovision durch den Arbeitnehmer sowie
(5) des Bundesverwaltungsgerichts zur Mitbestimmungspflichtigkeit sozialer Medien mit Kommentarfunktion.
(1) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei Urlaubsgewährung nach Ablauf der Befristung,
(2) des BAG zur Verjährung von Urlaubsansprüchen,
(3) des BAG zur Berücksichtigung der Rentennähe bei der Sozialauswahl,
(4) des BAG zur Nachjustierung des Leistungswillens des Arbeitnehmers beim Annahmeverzugslohn im Kündigungsrechtsstreit sowie
(5) des EuGH zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit während Altersteilzeit.
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