Die regulatorischen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen nehmen stetig zu. Regulierte Unternehmen im Finanzmarkt sehen sich bei der für eine regelkonforme und zugleich bedarfsgerechte Ausgestaltung der Vergütungssysteme erforderlichen Einbeziehung von arbeits-, aufsichts-, gesellschafts- und bilanzrechtlicher sowie steuerlicher Expertise inhaltlichen und prozessbezogenen Herausforderungen ausgesetzt. Flankierend bestimmen der Gesetzgeber und die Prüfungspraxis immer komplexer werdende Vorgaben an die externen und internen Prüfungen der Vergütungssysteme. Zugleich stellen attraktive Vergütungssysteme für Arbeitgeber ein wesentliches Instrument für die Gewinnung, Entwicklung und langfristige Bindung ihrer Mitarbeiter dar.
Das Sound Compensation-Karussell dreht sich auch 2025 weiter: Das BMF hat am 22.08.2025 den Entwurf zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2024/1619 (CRD VI) und 2024/1174 (BRUBEG) veröffentlicht und die Bundesregierung hat am 03.09.2025 (im Anschluss an den vorherigen Entwurf des BMJ vom 23.06.2025) den Entwurf zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (VerbraucherkreditG) veröffentlicht. Beide Entwürfe beinhalten auch Fortschreibungen zu den Vergütungssystemen und zur Vergütungsgovernance in Instituten. Wir fassen in diesem Client Alert die in den Entwürfen vorgesehenen materiellen Neuerungen der Institutsvergütungsverordnung (IVV) und des Kreditwesengesetzes (KWG) zusammen.
Am 11. Januar 2024 wurde die finale Fassung der Wertpapier-Institutsvergütungsverordnung (WVV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wir fassen in diesem Client Alert die wesentlichen Regelungen der WVV zusammen.
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