Die regulatorischen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen nehmen stetig zu. Regulierte Unternehmen im Finanzmarkt sehen sich bei der für eine regelkonforme und zugleich bedarfsgerechte Ausgestaltung der Vergütungssysteme erforderlichen Einbeziehung von arbeits-, aufsichts-, gesellschafts- und bilanzrechtlicher sowie steuerlicher Expertise inhaltlichen und prozessbezogenen Herausforderungen ausgesetzt.
Flankierend bestimmen der Gesetzgeber und die Prüfungspraxis immer komplexer werdende Vorgaben an die externen und internen Prüfungen der Vergütungssysteme. Zugleich stellen attraktive Vergütungssysteme für Arbeitgeber ein wesentliches Instrument für die Gewinnung, Entwicklung und langfristige Bindung ihrer Mitarbeiter dar.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Sound Compensation-Teams von Deloitte Legal beraten Mandanten umfassend zur Konzeptionierung, Durchführung und Modifizierung ihrer regulierten Vergütungssysteme und ihrer Vergütungsgovernance. Zugleich sind sie Teil des Deloitte Sound Compensation-Netzwerks, in dem wir die rechtliche, steuerliche, bilanzielle und strategische Expertise zu regulierten Vergütungssystemen bündeln.
Die in unserem Sound Compensation-Team tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben seit 2011 mehr als 160 inländische und ausländische Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Kapital-verwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen bei der Implementierung und Überarbeitung von Vergütungssystemen beraten, die den regulatorischen Vorgaben und den Hinweisen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entsprechen.
Weiter haben sie in den letzten Jahren bei mehr als 60 Unternehmen im Finanzsektor als für den jeweiligen Wirtschaftsprüfer tätige Spezialisten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Vergütungssysteme geprüft; dies mit einem Fokus auf die obligatorische Prüfung der Vergütungssysteme von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsunternehmen nach Maßgabe des § 12 PrüfbV.
Unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit regulierten Vergütungssystemen ermöglicht eine für jeden Einzelfall bedarfsgerechte und maßgeschneiderte Beratung zu allen einschlägigen rechtlichen Themen und Herausforderungen. Wir kennen den Fokus und die jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Prüfer (Finanzaufsicht, Wirtschaftsprüfer, Vergütungsbeauftragte, zentrale Prüfinstanz nach § 12 Instituts-VergV, Interne Revision).
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