Geldwäsche-Compliance | Transparenzregister

 

Deloitte Legal berät Sie umfassend zu allen Aspekten betreffend die geldwäscherechtlich erforderliche Einhaltung von Pflichten zur Mitteilung wirtschaftlich Berechtigter zum Transparenzregister, für deutsche wie auch ausländische Unternehmen.

 

Dies gilt nicht nur für die Vornahme von Erst-, Folge- und Berichtigungsmitteilungen und die Erstellung der erforderlichen GwG-Compliance Dokumentation, sondern insbesondere auch für die Unterstützung der Geschäftsleitung bzw. von Compliance-Beauftragten im Rahmen von behördlichen Unstimmigkeits- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 23a GwG; §§ 56, 57 GwG); neben gewöhnlichen grenzüberschreitenden Sachverhalten umfasst die Rechtsberatung in diesem Kontext insbesondere auch die Aufarbeitung komplexer, mehrstufiger Treuhand- bzw. Stiftungsstrukturen.

Im Weiteren bieten unsere Deloitte Legal Experteninnen und Experten bereits jetzt die erforderliche Vorfeld-Beratung zu allen transparenzregisterrechtlichen Aspekten des EU-Geldwäscheprävention-Maßnahmenpakets. Die darin enthaltenen, ab 10. Juli 2027 EU-weit vereinheitlichten Geldwäsche- und Transparenzvorgaben erfordern die vollständige Neuermittlung wirtschaftlicher Eigentümer und führen zu einer Erweiterung deren mitteilungspflichtigen Angaben sowie zusätzlichen Dokumentations-, Erklärungs- und Nachweispflichten.