Die Anforderungen durch die fortschreitende Digitalisierung können komplex und herausfordernd sein, so auch mit Blick auf das Cloud Computing. Unternehmen stehen nicht nur vor technologischen, sondern auch vor regulatorischen Herausforderungen, wie der Einhaltung der DSGVO und dem EU Data Act. Die Transformation in die Cloud kann jedoch insbesondere hinsichtlich Effizienz, Flexibilität und Skalierbarkeit von großem Vorteil sein. Wir können Ihnen helfen, Ihre Cloud-Vorhaben strategisch und rechtssicher umzusetzen.
Cloud Computing ist seit über 5 Jahren Marktstandard. Die Nutzung von Cloud Services bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:
Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der zunehmenden Nutzung moderner Cloud Services stehen Unternehmen nicht nur vor technologischen, sondern auch vor neuen regulatorischen Herausforderungen.
Im Zentrum steht die DSGVO Konformität, denn jede Verarbeitung personenbezogener Daten in der Cloud erfordert umfassende datenschutzrechtliche Maßnahmen. Entscheidend ist unter anderem eine klare Rollenverteilung zwischen Anbieter und Nutzer – insbesondere die Abgrenzung zwischen verantwortlicher Stelle und Auftragsverarbeiter gemäß Art. 4 Nr. 7 und Nr. 8 DSGVO.
Wer Cloud Dienste eines Anbieters nutzt, muss zwingend einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abschließen. Dieser Vertrag hat insbesondere die technischen und organisatorischen Maßnahmen, den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern, Löschkonzepte, Auditrechte sowie sämtliche Maßnahmen zur Datensicherheit eindeutig und verbindlich zu regeln. Weiterhin erfordern Datenübermittlungen außerhalb der EU einer sorgfältigen Prüfung, etwa durch ein Transfer Impact Assessment. Dies umfasst insbesondere eine genaue Bewertung der Zulässigkeit internationaler Datenübermittlungen sowie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
Mit der EU-Digitalstrategie steigen die Anforderungen weiter. Der EU Data Act verlangt unter anderem Datenportabilität, Interoperabilität und das Recht auf Cloud Switching – also den einfachen Anbieterwechsel. Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass ein Anbieterwechsel technisch wie vertraglich ohne übermäßige Hürden möglich ist. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum EU Data Act.
Zudem müssen Cloud-Verträge rechtssicher gestaltet sein. Die Europäische Kommission hat nach einem Entwurf der Expertengruppe und einem Konsultationsverfahren am 19. November 2025 ihre Empfehlung zu Mustervertragsklauseln (MCTs) für Datenzugang und -nutzung sowie Standardvertragsklauseln (SCCs) für Cloud Computing Verträge nach dem EU Data Act veröffentlicht. Mehr zum Thema Cloud Switching nach dem EU Data Act erfahren Sie in diesem Beitrag.