Das Fit & Proper-Rundschreiben konsolidiert die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Geschäftsleiter und Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG). Es ersetzt die bisherigen Merkblätter von 2020 und zielt auf eine Reduktion inhaltlicher Doppelungen ab. Für Prüfungszwecke ist das Merkblatt ab dem 01. Januar 2026 zugrunde zu legen. Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den Merkblättern von 2020 haben wir Ihnen kurz zusammengefasst.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22. Oktober 2025 das „Rundschreiben zu den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG“, auch bekannt als Fit and Proper (FAP) Rundschreiben, (nachfolgend „Fit & Proper-Rundschreiben“) veröffentlicht.¹
Der Entwurf des Fit & Proper-Rundschreibens wurde bereits am 14. Mai 2025 publiziert (nachfolgend „Entwurf“)² und enthielt lediglich geringe Unterschiede zur letztendlich veröffentlichten Fassung. Hintergrund des Fit & Proper-Rundschreibens sind gesetzliche Anpassungen u.a. aus dem Risikoreduzierungsgesetz (RiG). Ziel war eine Vereinheitlichung der Anforderungen im Lichte der Capital Requirements Directive (CRD V), der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD II) sowie des RiG.
Das Fit & Proper-Rundschreiben konsolidiert die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Geschäftsleiter (GLM) und Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen (VAOM) gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG). Es ersetzt die bisherigen Merkblätter von 2020, das heißt das:
(nachfolgend „Merkblätter von 2020“) und zielt auf eine Reduktion inhaltlicher Doppelungen ab. Inhaltlich knüpft das Fit & Proper-Rundschreiben an die Merkblätter von 2020 an, übernimmt aber gleichzeitig die überarbeiteten Leitlinien der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sowie die Leitlinien der EBA zur internen Governance - soweit diese in der BaFin-Praxis Anwendung finden. Zusätzlich fließen nationale Umsetzungen der CRD V und BRRD II über das RiG ein. Für Prüfungszwecke ist das Merkblatt ab dem 01. Januar 2026 zugrunde zu legen.
Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den Merkblättern von 2020 haben wir Ihnen nachfolgend kurz zusammengefasst:
¹ BaFin - Publikationen & Daten - Rundschreiben 11-2025(BA)
² BaFin - Konsultationen - Konsultation 11/2025: BaFin konsultiert Rundschreiben zu den …
³ Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB
⁴ Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB
⁵ „Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen“ (EBA/GL/2021/06)
⁶ Die „Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15.10.2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank“ (SSMVO) und die „Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der EZB vom 16.04.2014 zur Errichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den national benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus“ (SSM-Rahmen-VO) regeln u. a. die direkte Beaufsichtigung der SI durch die EZB im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus und die Einzelheiten der Umsetzung.
⁷ Verordnung (EU) 2023/1114.
⁸ § 1 Abs. 3c KWG.
⁹ BaFin Rundschreiben Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk vom 29.05.2025
¹⁰ BT-Drs. 21/3058, 251.