Mitte Januar hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ (im Folgenden: Gesetzentwurf) angenommen. Im Rahmen des Gesetzentwurfs werden die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/1226 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union (im Folgenden: Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Die Verabschiedung des Gesetzes bedeutet für Unternehmen eine empfindliche Verschärfung der Konsequenzen bei Verstößen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Sanktionen. Um diesem erhöhten Risiko zu begegnen, sind erhöhte Anforderungen an das Compliance-Management-System (ICP) im Unternehmen zu stellen. Nun steht die Verkündung des Gesetzes und damit auch das Inkrafttreten der neuen Regelungen kurz bevor.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie, deren Umsetzungsfrist bereits im Mai 2025 abgelaufen war. Der europäische Gesetzgeber verfolgt das Ziel, das Sanktionsstrafrecht auf EU-Ebene anzugleichen, um eine effiziente und einheitliche Sanktionsdurchsetzung zu erreichen. Zu den für Unternehmen bedeutsamen Gesetzesänderungen gehören die Strafbarkeit leichtfertiger Verstöße gegen wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit sog. Dual-Use-Gütern und die Strafbewehrung der Missachtung von Meldepflichten. Außerdem gibt die Richtlinie erhöhte Straf- und Bußgeldrahmen vor. Wichtig ist für Unternehmen außerdem, dass Verstöße gegen neue Sanktionsverbote oder Exportgenehmigungspflichten nunmehr bei Unkenntnis der Änderung innerhalb der ersten zwei Tage nach ihrem Inkrafttreten nicht mehr straffrei sind.
Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über diese bedeutsamen Änderungen sowie den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf für Unternehmen.
Der Europäische Gesesetzgeber möchte durch die Richtlinie eine effektive Sanktionsdurchsetzung erreichen und erhöht zu diesem Zweck den Druck auf Unternehmen zur Einhaltung von wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen. Die Komplexität der EU-Sanktionen sowie ihre häufige und kurzfristige Änderung machen ihre Umsetzung nicht erst kürzlich zur Herausforderung. Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen zur Vermeidung von nun noch größeren persönlichen und unternehmensseitigen Haftungsrisiken ihr Compliance-Management-System (ICP) dringend dahingehend prüfen, ob dieses die Einhaltung der exportkontroll- und sanktionsrechtlichen Anforderungen gewährleisten kann. Regelmäßige Auditierungen des Compliance-Systems waren bereits vor der Gesetzesänderung zu empfehlen und wurden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Teil eines wirksamen und angemessenen Compliance-Systems vorausgesetzt. Gegenwärtig gewinnt die Sicherstellung der Wirksamkeit des Compliance-Systems aufgrund der Verschärfung durch die Richtlinie noch einmal an Bedeutung. Insbesondere aufgrund des Wegfalls der zweitägigen Karenzzeit ist auch darauf zu achten, dass neue Sanktionen tagesaktuell umgesetzt werden können.
Betroffene Unternehmen sollten diese Änderungen zum Anlass nehmen und entsprechend eine interne oder externe Überprüfung des Compliance-Management-Systems (ICP) vornehmen bzw. vornehmen lassen, wobei wir Sie gern jederzeit unterstützen.