Deloitte Legal berät Unternehmen bei der Beachtung kartellrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen.
Zusammenschlüsse unterliegen der nationalen oder europäischen Fusionskontrolle, falls die entsprechenden Umsatz-Schwellenwerte (in manchen Ländern auch Marktanteil-Schwellenwerte) überschritten werden. Sofern eine Kartellanmeldung erforderlich ist, darf die Transaktion vor einer Freigabe durch die Kartellbehörden nicht umgesetzt werden. Die Verletzung des vor Kartellfreigabe bestehenden Vollzugsverbots kann zur Verhängung von Bußgeldern führen und die Unwirksamkeit solcher Rechtsgeschäfte zur Folge haben, die der Umsetzung der Transaktion dienen. Eine erfolgreiche Fusion erfordert daher die Beachtung der kartellrechtlichen Vorgaben. Deloitte Legal unterstützt Ihr Unternehmen dabei mit der:
Sofern Kartellanmeldungen in mehreren Ländern erforderlich sein sollten, stellen wir die zügige Umsetzung durch das Netzwerk und die Partnerkanzleien von Deloitte Legal in der ganzen Welt sicher und koordinieren die entsprechenden Freigabeverfahren. Neben der Durchführung von Freigabeverfahren umfassen unsere Beratungsleistungen auch die sachgerechte Umsetzung der freigegebenen Transaktion (sofern erforderlich unter Beachtung von Auflagen, von denen die Freigabe abhängig gemacht wurde).
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