Wir beraten sowohl die öffentliche Hand (als potentieller Beihilfegeber) als auch kommunale und private Unternehmen (als potentielle Beihilfeempfänger) in allen beihilferechtlichen Fragestellungen.
Eine Beihilfe kann in unterschiedlichsten Formen gewährt werden (z.B.
zinsvergünstigte Darlehen/Bürgschaften, Grundstücksverkäufe unter Marktpreis, Kapitaleinlagen ohne angemessene Rendite, Betriebskostenzuschüsse) und mitunter schwierig zu erkennen sein. Wir führen – unter Einbindung der ökonomischen Expertise unserer Deloitte Kollegen – sogenannte „Private Investor Tests“ durch, um die Marktgerechtigkeit der fraglichen Maßnahme und damit ihre Beihilferechtskonformität zu ermitteln. Im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse („DAWI“) beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei allen Belangen rund um die Betrauung. Unser Serviceangebot umfasst auch die Vertretung unserer Mandanten in beihilferechtlichen Notifizierungsverfahren und förmlichen Prüfverfahren vor der Europäischen Kommission sowie in Rückforderungsverfahren vor den für die Rückforderung zuständigen nationalen Gerichten.
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