Die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren zur Erbschaft- und Schenkungsteuer haben das Potenzial, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Übertragung von Privat- und Unternehmensvermögen grundlegend zu verändern. Für Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen stellt sich deshalb nicht nur die Frage nach den möglichen steuerlichen Folgen. Ebenso wichtig ist, ob bestehende Nachfolgekonzepte rechtlich tragfähig sind und ausreichende Flexibilität für künftige Entwicklungen bieten.
Eine steuerlich sinnvolle Nachfolgeplanung muss zusätzlich diversen weiteren Parametern Rechnung tragen. Sie muss gesellschafts-, erb-, familien- und gegebenenfalls stiftungsrechtlich wirksam umgesetzt werden. Dabei gilt es, die langfristigen Interessen der Beteiligten, die gewünschte Verteilung des Vermögens sowie Fragen der Kontrolle, der Unternehmensführung und der finanziellen Absicherung miteinander in Einklang zu bringen.
Ob und wie der Gesetzgeber auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts reagieren wird, ist derzeit offen. Die laufenden Verfahren sind jedoch ein sinnvoller Anlass, bestehende Vermögens- und Unternehmensnachfolgekonzepte zu überprüfen und unterschiedliche Szenarien vorzubereiten.
Dabei sollte insbesondere untersucht werden, ob die vorhandenen rechtlichen Regelungen noch den persönlichen, familiären und unternehmerischen Zielen entsprechen. Relevant sein können unter anderem:
Eine solche Überprüfung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Vermögen kurzfristig übertragen werden muss oder bestehende Strukturen grundlegend geändert werden sollten. Ob Handlungsbedarf besteht, hängt vielmehr von der individuellen Vermögens- und Unternehmensstruktur, den familiären Zielen und den möglichen steuerlichen Szenarien ab.
Steuerliche und rechtliche Gestaltung sind bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge eng miteinander verbunden. Eine steuerlich vorteilhafte Struktur ist nur dann tragfähig, wenn sie rechtlich wirksam umgesetzt wird und auch den langfristigen Interessen der Beteiligten entspricht.
Insbesondere bei der Übertragung von Unternehmensbeteiligungen sind neben den steuerlichen Folgen zahlreiche weitere Fragen zu berücksichtigen: Wer soll künftig am Unternehmen beteiligt sein? Kommt eine Übertragung an minderjährige Familienmitglieder in Betracht? Ist hierfür die Mitwirkung des Familiengerichts und/oder von Ergänzungspflegern erforderlich? Welche Stimm- und Kontrollrechte sollen bei der übertragenden Generation verbleiben? Wie werden Unternehmensführung und Nachfolge in Leitungsfunktionen geregelt? Wie können Familienmitglieder wirtschaftlich angemessen berücksichtigt werden, die nicht am Unternehmen beteiligt werden sollen? Welche Anpassungs- oder Rückforderungsmöglichkeiten werden benötigt, wenn sich persönliche, wirtschaftliche oder rechtliche Rahmenbedingungen verändern?
Diese Fragen sollten beantwortet werden, bevor eine Übertragung umgesetzt wird. Nachträgliche Korrekturen sind häufig nur eingeschränkt möglich und können zusätzliche rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Folgen auslösen.
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Die ausstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und mögliche gesetzliche Folgeregelungen schaffen Unsicherheit. Rechtliche Gestaltungen können diese Unsicherheit nicht beseitigen. Sie können aber dazu beitragen, unterschiedliche Entwicklungen angemessen zu berücksichtigen und die Handlungsfähigkeit der Beteiligten zu erhalten.
Je nach Ausgangslage kann es sinnvoll sein, in Nachfolgeregelungen angemessene Vorbehalts-, Anpassungs-, Rückfall- oder Rückforderungsrechte vorzusehen. Solche Rechte müssen sorgfältig auf die steuerlichen Ziele, die gewünschte Vermögensverteilung und die Interessen der nachfolgenden Generation abgestimmt werden. Zu weitreichende Vorbehalte können das mit der Übertragung verfolgte Ziel verfehlen oder ihrerseits rechtliche und steuerliche Probleme verursachen.
Eine vorausschauende Gestaltung muss daher das erforderliche Maß an Flexibilität mit der notwendigen Rechtssicherheit verbinden.
Deloitte Legal unterstützt Unternehmerfamilien, Familienunternehmen, Family Offices und vermögende Privatpersonen bei der rechtlichen Prüfung, Gestaltung und Umsetzung ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Unsere Beratung umfasst insbesondere:
Dabei betrachten wir nicht nur einzelne Dokumente. Wir prüfen vielmehr, ob die vorgesehenen Regelungen im Zusammenspiel ein schlüssiges und rechtlich tragfähiges Nachfolgekonzept ergeben.
Gemeinsam mit Deloitte Tax entwickeln und implementieren wir Nachfolgelösungen, die steuerliche, rechtliche und unternehmerische Anforderungen miteinander verbinden. Die enge Abstimmung ermöglicht es, steuerliche Szenarien frühzeitig in die rechtliche Gestaltung einzubeziehen und rechtliche Auswirkungen umgekehrt bereits bei der steuerlichen Planung zu berücksichtigen.
Je nach Aufgabenstellung können weitere Fachbereiche von Deloitte eingebunden werden, etwa bei der Bewertung von Unternehmen und Beteiligungen, der Finanzierung von Steuerbelastungen oder der Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs.
Unabhängig vom Ausgang der anhängigen Verfahren können Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen bereits jetzt:
Auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob bereits jetzt konkrete Maßnahmen sinnvoll sind oder ob zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden sollte.