Am 24. Februar 2026 veröffentlichten die beiden Regierungsfraktionen nach intensiver Debatte die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Mit diesem neuen Gesetz soll das sog. “Heizungsgesetz” abgelöst werden. Die für den Gebäudebestand wesentlichen Eckpunkte stellen wir in diesem Beitrag kurz unter Erläuterung der rechtlichen Hintergründe dar.
Die Eckpunkte für den Gesetzesentwurf wurden ursprünglich für Januar 2026 angekündigt. Vor allem Bestandshalter erwarteten diese vermutlich bereits seit dem Koalitionsvertrag, in dem eine Abschaffung des sog. “Heizungsgesetzes” (zu der Terminologie sogleich) versprochen wurde. Da die Diskussionen über den neuen Regelungsgehalt des Gesetzes offenbar intensiver als erwartet waren, wurden die Eckpunkte diese Woche veröffentlicht. Die Regierungsfraktionen gehen nun davon aus, dass das neue Gesetz die bisher bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit Neuinvestitionen bei Heizungen ausräumen und einen klaren rechtlichen Rahmen hierfür bieten wird.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche erklärte am 24. Februar 2026:
Das Habecksche Heizungsgesetz wird abgeschafft. Für alle Eigentümer gilt künftig: freie Heizungswahl - vom Einfamilienhaus auf dem Land bis zur Wohnung in der Stadt. (...) Damit lösen wir den Investitionsstau auf und bringen die Modernisierung unserer Gebäude wieder in Gang. Das schafft Vertrauen und Sicherheit für die Menschen in Deutschland und stärkt unser Handwerk.
Das Eckpunktepapier wird von zahlreichen Marktteilnehmern als Signal in Richtung Entbürokratisierung und einem sicheren Investitionsrahmen gewertet. Gleichzeitig kritisiert aber beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Eckpunktepapier scharf. Dass die Meinungen zu der geplanten Gesetzesnovelle weit auseinandergehen, spiegelt die lang anhaltende politische Debatte um dessen Inhalte wider.
Neben der bereits bekannt gegebenen Umbenennung des GEG in “Gebäudemodernisierungsgesetz” wurden nun folgende Kerninhalte der Gesetzesnovelle veröffentlicht.