“UmRUG” auf der Zielgeraden: Nachdem der Bundesrat am 16. September 2022 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf von Ende April abgegeben hat, wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie (EU) 2019/2121 vom 27. November 2019 (UmRUG) am 5. Oktober 2022 dem Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet. Damit steht die größte Änderung im deutschen Gesellschaftsrecht seit der GmbH-Gesetz-Novelle von 2008 direkt vor der Tür. Inhaltlich entspricht der dem Bundestag vorliegende Gesetzesentwurf weitgehend dem Referentenentwurf vom 20. April dieses Jahres. Er greift jedoch auch Kritikpunkte von Stimmen aus der Praxis auf. Hier finden Sie ein kurzes Update zu den wesentlichen Neuerungen.
In Kürze zur bisherigen Historie der Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie: Im Sinne der weiteren Stärkung des gemeinsamen Binnenmarktes und der Freizügigkeit von Unternehmen soll die Mobilitätsrichtlinie von 2019 den lange geforderten einheitlichen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Umwandlungsmaßnahmen schaffen und somit derartige Vorhaben erleichtern. Bereits vorhandene Normen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung sollen durch die Richtlinie ergänzt und aktualisiert werden. Zudem soll erstmals eine Grundlage für grenzüberschreitende Sitzverlegungen bzw. Formwechsel sowie für grenzüberschreitende Spaltungsvorgänge geschaffen werden. Die Vorgaben der Richtlinie sind durch die nationalen Gesetzgeber der Mitgliedsstaaten bis zum 31. Januar 2023 in nationales Recht umzusetzen. Nachdem für einige Zeit kein nennenswerter Fortschritt zu diesem Thema zu verzeichnen war, hat die lange erwartete Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie seit dem späten Frühjahr an Dynamik aufgenommen. Anlässlich des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und der dazu ergangenen Stellungnahmen, hat die Bundesregierung am 6. Juli 2022 einen Regierungsentwurf veröffentlicht, zu dem der Bundesrat am 16. September dieses Jahres seine Stellungnahme abgegeben hat. Am 5. Oktober 2022 hat die Bundesregierung die Bundesratsstellungnahme mit einer Gegenäußerung versehen und ihren Gesetzentwurf des UmRUG zur Beschlussfassung an den Bundestag weitergeleitet. Es bestehen somit Aussichten, dass das UmRUG im letzten Quartal dieses Jahres final beschlossen wird.
Auch wenn der nun dem Bundestag vorliegende Entwurf des UmRUG im Wesentlichen auf den Referentenentwurf des BMJ aufsetzt und dessen Struktur beibehält, so enthält er doch einige für die Praxis relevante Anpassungen.
Mit den vorgenannten Anpassungen ist die Bundesregierung auf die zum BMJ-Entwurf vom 20. April 2022 geäußerten Kritikpunkte eingegangen. Die insofern vorgenommenen Modifikationen sind alles in allem zu begrüßen. Insbesondere die vormals vorgesehene Registersperre hätte das ohnehin aufwändige und mitunter langwierige Registerverfahren im Falle grenzüberschreitender Umwandlungen zusätzlich erschwert. Selbiges gilt für die im Referentenentwurf ursprünglich vorgesehene Verfahrenskonzentration, die die inhaltliche Prüfung von Gläubigeransprüchen auf Sicherheitsleistung ebenfalls bei den Registergerichten angesiedelt hätte. Diese Prüfung hätte in dem ansonsten eher formell-geprägten Registerverfahren einen Fremdkörper dargestellt und sich aller Voraussicht nach bremsend auf die Verfahren ausgewirkt. Aus Sicht der Praxis ist schließlich die im gegenwärtigen Gesetzentwurf vorgesehene Beschränkung der Missbrauchskontrolle auf entsprechende auffällige Konstellationen zu begrüßen. Da der Gesetzentwurf jedoch leider nicht weiter präzisiert, in welchen Umständen Anhaltspunkte für missbräuchliche Gestaltungen gesehen werden könnten, bleibt abzuwarten, wie die Registergerichte hiermit umgehen werden. Es bleibt zu beobachten, ob im Zuge des parlamentarische Gesetzgebungsverfahren weitere Modifikationen hinzukommen. Fraglich ist vor allem, ob die vom Bundesrat vorgebrachten Anregungen zum Thema “Mitbestimmungsschutz” noch einmal aufgegriffen werden.
Wir beobachten das weitere Gesetzgebungsverfahren stetig und informieren über etwaige Änderungen und Neuerungen. Außerdem werden wir in weiteren Beiträgen die verschiedenen Umwandlungsmaßnahmen vorstellen und einzelne relevante Themen bzw. Schwerpunkte beleuchten.