Digitale Souveränität ist für Unternehmen längst kein abstraktes Leitbild mehr. Sie ist eine konkrete Antwort auf die Risiken, die sich beim Bezug, Betrieb und Wechsel digitaler Lösungen ergeben. Praktische Relevanz gewinnt sie überall dort, wo geopolitische Spannungen, regulatorische Anforderungen und technologische Abhängigkeiten die Verlässlichkeit digitaler Infrastrukturen, Datenflüsse und Bezugsquellen unmittelbar berühren.
Treiber dieser Entwicklung ist die zunehmende Erfahrung, dass digitale Leistungen nicht unter allen Umständen gleichermaßen verfügbar, steuerbar und rechtlich beherrschbar sind. Ausschlaggebend sind vor allem die beschleunigte Veränderung regulatorischer und politischer Rahmenbedingungen sowie wachsende Abhängigkeiten von einzelnen Technologien und Anbietern.
Wer diese Risiken ernst nimmt, muss frühzeitig festlegen, an welchen Stellen Kontrolle rechtlich oder operativ unverzichtbar ist – und wo Abhängigkeiten bewusst akzeptiert werden können.
Für Unternehmen ist digitale Souveränität vor allem eine Steuerungsaufgabe. Geschäftskritische digitale Leistungen müssen so ausgewählt, beschafft und betrieben werden, dass rechtliche Anforderungen, wirtschaftliche Tragfähigkeit und operative Beherrschbarkeit zusammengeführt werden. Fehlt es an einer belastbaren Planung, drohen erhebliche Folgekosten, neue Abhängigkeiten und spätere Umsetzungsprobleme.
Für die Bewertung digitaler Souveränität kommt es deshalb nicht auf abstrakte Unabhängigkeitsversprechen an, sondern auf konkrete Kriterien. Maßgeblich sind insbesondere:
Gerade diese Kriterien entscheiden darüber, ob digitale Infrastrukturen auch unter veränderten regulatorischen, politischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen belastbar bleiben.
Digitale Souveränität folgt in der Praxis regelmäßig keinem Alles-oder-Nichts-Ansatz. Unternehmen müssen vielmehr bestimmen, an welchen Stellen ein hohes Maß an Souveränität zwingend erforderlich ist – und wie sich diese Anforderungen mit den Vorteilen hochskalierbarer, kosteneffizienter und innovationsstarker Standard-Cloud-Angebote sinnvoll verbinden lassen.
Dieses Zielbild lässt sich als smarte Souveränität beschreiben: eine intelligente Ausgestaltung souveräner Lösungen mit Blick auf Nachhaltigkeit, Kosten, Dauer und Innovationsfähigkeit. Ein sehr hoher Souveränitätsgrad kann Kontrolle und Resilienz stärken, geht aber je nach Ausgestaltung häufig mit höheren Kosten, geringerer Skalierbarkeit und einem begrenzteren Zugang zu Innovationsdynamik einher. Umgekehrt eröffnen Standard-Cloud-Angebote erhebliche Skalierungs- und Innovationspotenziale, können jedoch bestehende Souveränitätsrisiken vertiefen.
In der Praxis spricht vieles für hybride Modelle. Bestimmte Komponenten, Daten oder Funktionen werden in einer stärker souveränen Umgebung verortet, während andere bewusst in Standard-Cloud-Angeboten oder vergleichbaren Standardumgebungen verbleiben. Voraussetzung ist eine klare Trennung zwischen Muss- und Soll-Anforderungen sowie ein steuerbarer Ansatz, der Veränderungen ermöglicht, ohne das Zielbild aufzugeben.
Harte Anforderungen können sich aus gesetzlichen oder regulatorischen Vorgaben ergeben, die je nach Jurisdiktion erheblich variieren. Hinzu treten weiche Vorgaben aus internen Policies, Selbstverpflichtungen oder Governance-Entscheidungen des Unternehmens. Wer diese Ebenen nicht sauber trennt, riskiert entweder überzogene Anforderungen mit unnötigen Kosten- und Innovationsnachteilen oder ein Zielbild, das später weder vertraglich noch operativ belastbar abgesichert werden kann.
Ist das Zielbild definiert, stellt sich die Frage nach dem geeigneten Beschaffungsweg. Typischerweise kommen Direktbeschaffung und Ausschreibung in Betracht. Beide Verfahren haben je nach Gegenstand, Volumen und Risikoprofil ihre Berechtigung.
Die Direktbeschaffung überzeugt vor allem durch Geschwindigkeit, geringeren Verfahrensaufwand und größere Flexibilität in der Anbieterwahl. Kürzere und informellere Entscheidungswege können insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Bedarf klar umrissen ist, kleinere Beschaffungen anstehen oder hochstandardisierte Lösungen eingekauft werden. Dem kann jedoch, insbesondere bei hochspezialisierten Lösungen, eine geringere Markttransparenz und das Risiko gegenüberstehen, dass mangels Wettbewerb laufende Kosten höher ausfallen oder Alternativen nicht hinreichend geprüft werden.
Die Ausschreibung setzt demgegenüber stärker auf Vergleichbarkeit, Wettbewerb und nachvollziehbare Entscheidungsprozesse. Sie erhöht die Chance, passende Leistungen zu tragfähigen Konditionen zu beziehen, und stärkt zugleich die Compliance bei der Beauftragung. Der damit verbundene Aufwand ist allerdings spürbar höher, insbesondere wenn RfI-, RfP-, BAFO- und Verhandlungsphasen durchlaufen werden. Gerade bei großvolumigen, sicherheitsrelevanten oder stark zugeschnittenen Beschaffungen ist dieser Aufwand jedoch häufig sachgerecht.
Bereits in dieser Phase empfiehlt es sich, mit belastbaren Referenzrahmen zu arbeiten. Das EU Cloud Sovereignty Framework, die BSI-Souveränitätskriterien, die C5-Kriterien und der Sovereign Cloud Stack können helfen, Anforderungen zu strukturieren, Angebote vergleichbar zu machen und Nachweise bereits im Auswahlverfahren gezielt einzufordern. Standards ersetzen dabei nicht die unternehmensindividuelle Bewertung, sie erhöhen aber die Vergleichbarkeit und die spätere vertragliche Anschlussfähigkeit der Beschaffung.
Gerade bei souveränitätsbezogenen Vorhaben zeigt sich, dass Beschaffungsprozesse ganzheitlich – in technischer, operativer und rechtlicher Sicht – gedacht und strukturiert werden müssen. Je komplexer die Anforderungen an Datenkontrolle, Anbietertransparenz, Interoperabilität, Nachweisfähigkeit und Exit-Fähigkeit sind, desto wichtiger wird ein Verfahren mit klar dokumentierten Bewertungsmaßstäben.
Der Vertrag ist nicht der alleinige Maßstab digitaler Souveränität, aber ein zentrales und in der Praxis häufig unterschätztes Steuerungsinstrument. Gerade weil Rechtsabteilungen in Technologieprojekten noch nicht immer frühzeitig und tief genug eingebunden werden, bleiben souveränitätsrelevante Anforderungen sonst oft auf der Ebene allgemeiner Zielbeschreibungen stehen, ohne in belastbare Leistungspflichten, Nachweise und Rechtsfolgen übersetzt zu werden.
Ausgangspunkt ist eine klare Leistungsbeschreibung. Sektor- oder unternehmensspezifische Besonderheiten, die Auslegung einschlägiger Standards sowie die Reichweite interner Policies müssen so konkret festgelegt werden, dass später eindeutig bestimmbar bleibt, was geschuldet ist und woran die Leistung gemessen wird. Das gilt besonders in hybriden oder mehrgliedrigen Liefermodellen, in denen mehrere Anbieter oder technische Ebenen zusammenspielen.
Hinzu kommen Anforderungen an den Anbieter, die von ihm eingesetzten Subunternehmer und Lieferanten: Je nach Risikoprofil kann es relevant sein, unmittelbare und mittelbare Eigentums- oder Kontrollstrukturen offenzulegen, gegebenenfalls bis hin zu wirtschaftlich Berechtigten. Für die Leistungserbringung selbst können (soweit rechtlich zulässig) Vorgaben zu Wohnsitz und Nationalität sowie zu Sicherheitsprüfungen oder -zertifizierungen eine Rolle spielen.
Solche Anforderungen entfalten jedoch nur dann praktische Wirkung, wenn sie mit Transparenz-, Audit-, Dokumentations- und Nachweispflichten verknüpft werden. Souveränität darf nicht auf bloße Zusicherungen reduziert werden, sondern muss prüfbar, dokumentierbar und im Konfliktfall auch durchsetzbar sein. Gerade bei komplexen Betriebsmodellen ist zudem eine klare Abgrenzung der jeweiligen Leistungspflichten unverzichtbar, damit es im Störungsfall nicht zu einer Verantwortungsdiffusion kommt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Zukunftsfähigkeit und Wechselmöglichkeit. Verträge sollten Skalierbarkeit sowie Anpassungs- und Innovationsfähigkeit der Lösung absichern, damit geänderte Bedarfe, rechtliche Entwicklungen und Marktverhältnisse nicht sofort zu einem erneuten und kostenintensiven Beschaffungsvorhaben führen. Ebenso zentral sind Mechanismen zur Vermeidung von Vendor Lock-in, insbesondere durch klare Kündigungs- und Exit-Regelungen, Interoperabilität, offene Standards sowie praktikable Wechselpfade.
Dazu kann gehören, dass Konfigurationen, Dokumentation sowie kundenspezifische Entwicklungen, Automatisierungen und vergleichbare projektspezifische Artefakte laufend oder spätestens beim Exit in nutzbarer Form bereitgestellt werden. Auch Cloud-Switching-Mechanismen können in diesem Zusammenhang relevant sein. Nicht zuletzt ist digitale Souveränität immer auch eine wirtschaftliche Frage, weshalb laufende Betriebskosten, mitskalierende Preislogiken, Anpassungsmechanismen, Gainsharing bei Innovation und Change sowie der Umgang mit schwankenden Hardwarepreisen vertraglich sauber adressiert werden sollten.
Digitale Souveränität muss sich schließlich auch in der Umsetzung bewähren. Erforderlich sind klare Vorgaben für Migrationsleistungen, ausdrücklich auch mit Blick auf die vereinbarten Souveränitätsanforderungen. Hierzu zählen etwa erhöhte Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der einzelnen Migrationsschritte sowie, soweit möglich, die Vermeidung von Datentransfers außerhalb der Zielregion im Zuge der Migration.
Werden vereinbarte Anforderungen im Rahmen der Migration nicht eingehalten, sollten Kündigung, Rücktritt oder funktional vergleichbare Mechanismen vorgesehen sein. Der Produktivbetrieb sollte zudem erst beginnen, wenn auch die souveränitätsspezifischen Kriterien abgenommen wurden. Nach Abschluss der Migration sollte hinsichtlich der Altsysteme auf Löschbestätigungen hingewirkt werden.
Im Hinblick auf den laufenden Betrieb sollte die Beschreibung der Souveränitätsanforderungen sollte insbesondere auch die Support-, Admin- und Control-Plane-Ebene umfassen: etwa das Identity Management, Auditing, Monitoring und Provisioning. Gerade hier zeigt sich, ob der Anbieter diese Anforderungen auch im operativen Alltag durchgängig einhalten kann.
Die rechtliche Begleitung digital souveräner Beschaffung sollte nicht erst bei der Vertragsredaktion einsetzen. Sie reicht von der Übersetzung regulatorischer und interner Anforderungen in belastbare Muss- und Soll-Kriterien über die rechtliche Begleitung von Auswahl- und Verhandlungsprozessen bis zur Ausgestaltung von Leistungs-, Nachweis-, Audit-, Exit-, Migrations- und Abnahmeregelungen. Soweit sinnvoll, kann dies gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von Deloitte T&T in einem integrierten Ansatz erfolgen, der rechtliche, technische und operative Perspektiven frühzeitig zusammenführt.
Für die Realisierung digitaler Souveränität genügen abstrakte Bekenntnisse nicht – hierfür ist eine belastbare Kette aus Zielbild, Auswahlverfahren, Vertragsarchitektur und kontrollierter Umsetzung erforderlich. Wer diese Elemente frühzeitig zusammendenkt, schafft einen realistisch steuerbaren und rechtlich belastbaren Ordnungsrahmen für digitale Souveränität.