Die Sechste Eigenkapitalrichtlinie CRD VI, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss, soll den Marktzugang von Finanzinstituten aus Drittstaaten in den Europäischen Wirtschaftsraum einheitlich regeln. Für sie wird es grundsätzlich aufwendiger, in Europa tätig zu sein.
Wie erwartet ist unmittelbar nach der Sommerpause der Referentenentwurf eines Bundesgesetzes zur Umsetzung der Sechsten Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive VI – CRD VI) veröffentlicht worden – in schönstem, selbstironischem Bürokratendeutsch „Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG“. Der Entwurf ist als Mantelgesetz mit 28 Artikeln überwiegend auf die Umsetzung der CRD VI gerichtet.
In ihrem Gastbeitrag in der Börsen-Zeitung beleuchten Dr. Mathis Hanten und Gerhard Dengl folgende Punkte:
Der vollständige Beitrag erschien in der Börsen-Zeitung vom 29. August 2025