Client Alert bezüglich der Änderung des AufenthaltsG

Zum 1. Januar 2026 tritt der neue § 45c AufenthG in Kraft, welcher neue Informationspflichten für den Arbeitgeber begründet. Der Vorschrift liegt die Schaffung neuer Beratungsstellen des Bundes zugrunde, die ausländische Arbeitnehmer kostenlos zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen beraten sollen.

Die Informationspflicht bezieht sich nur auf Arbeitnehmer, die bei Vertragsschluss ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Drittstaat haben. Sie gilt nicht für ausländische Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 01.01.2026 aufgenommen haben oder deren gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz bereits im Inland liegt. Die Informationspflicht des Arbeitgebers entfällt ferner, wenn die Einstellung des Arbeitnehmers über eine Vermittlungsstelle gem. § 299 Nr.10 SGB III erfolgt.

Nein, diese Vorschrift findet nur Anwendung auf Drittstaatler. Eine ähnliche Informationspflicht für EU-Bürger besteht jedoch bereits gem. § 33 AEntG.

Die Information muss schriftlich, spätestens am Tag der Tätigkeitsaufnahme des Arbeitnehmers erfolgen. Dabei genügt es, auf das Angebot der kostenlosen Beratung hinzuweisen und die Kontaktdaten der nächsten Beratungsstelle anzugeben. Es bietet sich an, dem Arbeitnehmer ein standardisiertes Merkblatt mit diesen Angaben zusammen mit dem Arbeitsvertrag auszuhändigen und sich den Vorgang durch eine Unterschrift bestätigen zu lassen.

Die Daten der nächsten Beratungsstelle findet man auf der Webseite Make it in Germany.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Vorschrift des § 45c AufenthaltsG nicht bußgeldbewährt.

Sehr geehrte/r [Name des Arbeitnehmers],
 

hiermit informieren wir Sie schriftlich über die Möglichkeit der kostenlosen Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen bei einer zuständigen Stelle gem. § 45c AufenthG.


Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie hier auf der folgenden Webseite:
Make it in Germany
 

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift/Name Arbeitgeber]

Kontaktieren Sie uns!

Claudia Thomas

Immigration Managerin Global Employer Services (GES)
Deloitte GmbH, Berlin

clthomas@deloitte.de

Klaus Heeke

Partner | Lead Employment Law | Employment Law & Benefits
Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf

kheeke@deloitte.de

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