Wir beraten und unterstützen öffentliche Auftraggeber und Bieterunternehmen in allen Phasen des Vergabeverfahrens von der Erstellung der Vergabeunterlagen über die Beantwortung von Bieterfragen und der Auswahl geeigneter Bieter bis hin zur Zuschlagserteilung und Dokumentation relevanter Vorgänge.
Einen weiteren Schwerpunkt unserer vergaberechtlichen Beratung stellt die Beurteilung und gesellschaftsrechtliche (Neu-) Ausrichtung öffentlich-rechtlicher Unternehmen zur Sicherstellung des Inhouse-Privilegs dar. Daneben beraten wir öffentliche und private Unternehmen im Sektorenbereich sowie bei der Ausschreibung von Konzessionen. Im Rahmen von Rüge-, Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren vertreten wir sowohl die Auftraggeber- als auch die Auftragnehmerseite vor den Vergabekammern und Gerichten. Zudem beraten wir im Schnittstellenbereich – neben den konzeptionell bereits vollumfänglich abgedeckten Bereichen des Kartell- und Beihilferechts – auch im Zuwendungs-, Preis- und Kommunalwirtschaftsrecht.
Vergabeverfahren
Verfahrensvertretung
Ausrichtung / Umstrukturierung anhand der Bereichsausnahme Öffentlich-öffentlicher Kooperationen
Konzeptionierung und Betreuung von Rekommunalisierungsvorhaben
Schnittstellenberatung
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