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Restmittel der nationalen Bankabgabe – Wohin?

Beitrag in der Börsen-Zeitung, 14. Dezember 2024 von Dr. Mathias Hanten und Dr. Moritz Maier

Positive Neuigkeiten für regulierte Investoren: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06. Februar Das Aus der Ampel-Regierung hat gesetzgeberische Konsequenzen – nicht zuletzt für die lange Pipeline finanzwirtschaftlicher Gesetzesvorhaben. Eine aktuelle Frage betrifft den Umgang mit den Restmitteln der ursprünglichen nationalen Bankenabgabe. Diese Sonderabgabe mussten die Banken von 2011 bis 2014 in den Restrukturierungsfonds (RSF), ein Sondervermögen des Bundes, einzahlen.

Inzwischen wurde der Single Resolution Fund (SRF) als europäische Lösung etabliert und 2016 eine hohe Sicherungssumme aus dem RSF auf den SRF übertragen. Der Restbestand des nach wie vor existierenden RSF beträgt 2,3 Mrd. €, die aktuell im wahrsten Sinne „zwecklos“ sind.

Zunächst ein „Luxusproblem“, wird die Angelegenheit nun zur „Hängepartie“, denn der Charakter der Bankenabgabe als Sonderabgabe setzt den Verwendungsmöglichkeiten klare, verfassungsrechtliche Grenzen. Die gesammelten Finanzmittel müssen gruppenbezogen verwendet werden, was aber durch die (Über-)Befüllung des europäischen SRF mit 78 Mrd. € zwischenzeitlich mehr als erreicht werden konnte. Was also tun?

Dr. Mathias Hanten und Dr. Moritz Maier gehen in ihrem Gastbeitrag in der Börsen-Zeitung auf die aktuelle Situation und Rechtslage sowie auf mögliche Szenarien ein. Lesen Sie den vollständigen Artikel auf der Seite der Börsen-Zeitung.2025 durch die Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (8. VAGVÄndV)1 wichtige Neuerungen in der Anlageverordnung (AnlV) umgesetzt. Kernstück der Novelle ist eine neue Infrastrukturquote, die es regulierten Investoren erlaubt, bis zu 5% ihres Sicherungsvermögens gesondert in Infrastrukturprojekte zu investieren.

Damit wird einer der gesetzgeberischen Vorschläge umgesetzt, der Anreize schaffen soll, mehr Gelder der privaten Wirtschaft und der Kapitalsammelstellen in Infrastrukturprojekte zu lenken. Die Änderungen vergrößern den Spielraum für direkte und indirekte Anlagen in „Infrastrukturanlagen und Infrastrukturunternehmen“ von kleinen Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und Versorgungswerken, die bei der Verwaltung ihres Sicherungsvermögens die AnlV einhalten müssen.

Diese Änderungen der AnlV waren bereits neben Gesetzesänderungen im Entwurf über das Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)2 vorgesehen. Das Gesetzgebungsverfahren für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz geriet, wie andere Vorhaben auch, durch das Ende der Ampelkoalition ins Stocken. Nun verkündete das BMF am 06. Februar 2025 die 8. VAGVÄndV und nahm durch diese Verordnung die Umsetzung der im Markt bereits länger erwarteten Erleichterungen in der AnlV vor. Das BMF übernimmt die Änderungen wortgleich aus dem Entwurf des Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz und verweist ebenfalls für die Begründung auf die entsprechenden Passagen im Regierungsentwurf.

Artikel veröffentlicht in der Börsen-Zeitung, 14. Dezember 2024. Lesen Sie den Beitrag hier: Streit ums Geld – wer bekommt die Restmittel der nationalen Bankenabgabe?

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