Bereits am 14. April 2025 hatten die zukünftigen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben den Koalitionsvertrag für ihre Regierungszeit vorgelegt. Nachdem der Koalitionsvertrag am 30. April 2025 auch das Placet der zur Abstimmung aufgerufenen Mitglieder der SPD erhalten hat, soll Friedrich Merz nunmehr am 06.05.2025 zum neuen deutschen Bundeskanzler gewählt werden.
Äußere und innere Faktoren stellen hohe Herausforderungen an die neue Bundesregierung. Die Aufgabe erscheint immens. Gelingt der neuen Bundesregierung der große Wurf und ist sie in der Lage, der deutschen Wirtschaft zum nötigen Aufschwung zu verhelfen oder sind die Inhalte des Koalitionsvertrages gegebenenfalls doch – wie ein ehemaliger Dax-Vorstand anmerkte – too late and too little?
Blicken wir auf die wesentlichen Inhalte des Koalitionsvertrages – aus der Perspektive deutscher Unternehmen und internationaler Investoren.
Nach Maßgabe des Koalitionsvertrages soll neue deutsche Wirtschaftspolitik durch ein Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft gekennzeichnet sein. Bürokratieabbau, Steuersenkungen, Deregulierung und Investitionen in Infrastruktur, Energie und neue Technologien sind die wirtschaftspolitischen Schlagworte.
Im Einzelnen:
Steuerpolitik und Steuersenkungen
Der Koalitionsvertrag sieht eine Reform des Steuersystems vor, die dem Ziel dient, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Es wird - allerdings wie sämtliche Vorschläge der Koalitionäre noch unter Finanzierungsvorbehalt stehend - die Senkung von Steuern und Abgaben angestrebt, um Unternehmen zu entlasten und Investitionen zu fördern. Beginnend mit dem 01.01.2028 soll die Körperschaftssteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden. Um eine rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen, sollen insbesondere das Optionsmodell und die Thesaurierungsbegünstigung verbessert werden, um all diejenigen Unternehmen und Unternehmer in Deutschland zu entlasten, die der Einkommensteuer unterliegen. Eine Sonderabschreibungsmöglichkeit auf Ausrüstungsinvestitionen von 30% für die Jahr 2025, 2026 und 2027 soll zudem zumindest kurzfristige Investitionen durch Unternehmen fördern. Der Solidaritätszuschlag bleibt unangetastet bestehen. In der Gastronomie soll zukünftig ein einheitlicher, Umsatzsteuersatz von 7% gelten; ebenso soll die Stromsteuer reduziert werden und in einem ersten Schritt um mindestens fünf Cent pro kWh sinken.
Arbeitsmarktpolitik
Für Arbeitnehmer soll sich Mehrarbeit wieder lohnen. Zuschläge auf Überstunden, die über die tariflich vereinbarte (beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte) Vollzeitarbeit hinausgehen gehen, sollen steuerfrei werden, ebenso sollen für Arbeitnehmer, die nach Eintritt in das Rentenalter freiwillig weiterarbeiten, Freibeträge gelten. Die Pendlerpauschale soll zum 01.01.2026 auf 38 Cent erhöht werden.
Es wird zudem eine Reform des Arbeitszeitgesetzes angestrebt, um mehr Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen. Dies soll auch die Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit umfassen.
Um dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen, sollen Arbeitsgenehmigungen für qualifizierte Fachkräfte deutlich beschleunigt werden. Dafür soll unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit, eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung – „Work-and-stay-Agentur“ – mit einer zentralen IT-Plattform als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte etabliert werden, die alle Prozesse der Erwerbsmigration und der Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen koordiniert und mit den Strukturen in den Ländern verzahnt.
Der gesetzliche Mindestlohn soll weiterhin von der unabhängigen Mindestlohnkommission ermittelt werden; für 2026 sei ein Mindestlohn von 15 Euro erreichbar.
Bürokratieabbau und Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrags ist der Abbau von Bürokratie, um die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu steigern und Unternehmen zu entlasten. Dies umfasst die Digitalisierung von Prozessen und die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren. Die neue Regierung plant, Praxischecks zum Abbau von bürokratischen Hürden für alle Ministerien verbindlich zu machen. Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent (rund 16 Milliarden Euro) reduziert werden.
Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll abgeschafft und soll durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt, abgelöst werden. Die Berichtspflicht nach dem LkSG soll unmittelbar komplett entfallen.
Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert. Die Koalition will das „Omnibus-Vorhaben“ der EU-Kommission unterstützen, um die umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für die mittelständische Wirtschaft deutlich zu reduzieren und deren Erstabwendung zeitlich zu verschieben. Inwieweit das Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung dann tatsächlich eine deutliche Erleichterung für Unternehmen darstellen wird, bleibt abzuwarten. Auch im Rahmen der Energieeffizienz nach dem Energieeffizienzgesetz und dem Energiedienstleistungsgesetz ist eine Novellierung und Vereinfachung geplant. Energieeffizienzziele sollen die Flexibilität des Stromverbrauchs nicht behindern sollen.
Es wird ein One-Stop-Shop für Unternehmensgründungen eingeführt, der alle Anträge und Behördengänge digital bündelt und eine Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden ermöglichen soll. Dies soll erleichtert ausländischen Investoren den Markteintritt erleichtern und administrative Hürden reduzieren.
Infrastruktur
Investitionen in die Infrastruktur sind ein wesentlicher Bestandteil des Koalitionsvertrags. Es wird eine umfassende Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur angestrebt, einschließlich des Ausbaus von Schienen- und Straßennetzen. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur wird ebenfalls als entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung angesehen. Hier wird es darauf ankommen, dass die Mittel des 500 Mrd. Euro-schweren Sondervermögens tatsächlich in der Infrastruktur ankommen. Um die dringenden Investitionsbedarfe schnell mit den Mitteln des zeitlich befristeten Sondervermögens Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen befriedigen zu können, sollen die Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung, Beschaffung und Vergabe der Infrastrukturprojekte aus dem Sondervermögen ausgeschöpft werden und in einem Infrastruktur-Zukunftsgesetz ambitioniert geregelt werden. Es soll zudem geprüft werden, ob große Infrastrukturvorhaben auch außerhalb des Sondervermögens mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet werden können, um eine priorisierte Umsetzung zu ermöglichen.
Wohnungsbau und Eigentumsförderung
Unter dem Schlagwort Starthilfe Wohneigentum sollen steuerliche Maßnahmen zur Wohneigentumsbildung für Familien verbessert, eigenkapitalersetzende Maßnahmen und staatliche Bürgschaften für Hypotheken geprüft werden. Anreize für klimafreundliches und kosteneffizientes Bauen sollen unter anderem durch die Zusammenführung der KfW-Förderprogramme zu zwei zentralen Programmen, eines für den Neubau und eines für Modernisierung, gefördert werden. Der Wohnungsbau soll durch das Auflegen eines Investitionsfonds gefördert werden, der durch öffentliche Garantien und privates Kapital finanziert wird. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sollen durch eigenkapitalentlastende Maßnahmen unterstützt werden. Die Mietpreisbremse wird für vier Jahre verlängert. Eine Expertengruppe soll Vorschläge zur Harmonisierung mietrechtlicher Vorschriften und zur Reform der Mietwucher-Vorschrift erarbeiten. Angestrebt ist eine stärkere Regulierung von Indexmieten, Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten. Änderungen der Modernisierungsumlage sollen wirtschaftliche Investitionen fördern und gleichzeitig die Bezahlbarkeit der Mieten gewährleisten. Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wird zeitlich befristet wiederhergestellt, um Bauüberhänge zu aktivieren. Die für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehenden Mittel sollen deutlich erhöht und spezielle Mittel für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Auch die Mittel für Junges Wohnen sollen erhöht und die Förderbestimmungen für Wohnraum für Auszubildende und Studierende geöffnet werden. Die Städtebauförderung soll modernisiert und die hierfür verfügbaren Mittel deutlich erhöht werden. BIM soll als zentrales Instrument der Digitalisierung des Bauwesens weiterentwickelt werden. Schließlich soll eine unabhängige Stelle zur Prüfung der Kostenfolgen von DIN-Normen eingesetzt werden.
Energie
Die Koalitionspartner halten am Ziel der Klimaneutralität bis 2045 in Deutschland und dem Pariser Klimaschutzabkommen fest. Das Ziel der Klimaneutralität wird dabei mit einem Ansatz, verfolgt, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Zur Zielerreichung setzt die Koalition vornehmlich auf Reduktion von CO2 und anderen Treibhausgasen in Deutschland sowie Anrechnung negativer Emissionen und zertifizierte CO2-Minderungen in außereuropäischen Ländern. Die Energiepolitik des Koalitionsvertrags fokussiert sich auf die Förderung erneuerbarer Energien - unter Nutzung aller Potenziale erneuerbarer Energien (Sonne, Wind, Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft) und innovativer Technologien - und die Sicherstellung einer bezahlbaren und zuverlässigen Energieversorgung. Es wird ein Maßnahmenpaket zur Senkung der Energiepreise und zur Unterstützung der Energiewende vorgeschlagen. Die Regierung plant, die Stromsteuer auf das EU-Minimum zu senken und die Strompreiskompensation bis 2030 zu verlängern.
Der European Green Deal und Clean Industrial Act soll weiterentwickelt werden und insbesondere zur Verbindung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz führen. Für die anderweitig nicht weiter zu entlastenden energieintensiven Unternehmen soll im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten eine besondere Entlastung (Industriestrompreis) eingeführt werden. Energieintensive Verbraucher ohne Flexibilisierungspotenzial sollen wie bisher entlastet werden. Die Gasspeicherumlage für alle soll abgeschafft werden.
Die Koalition hält an den Ausstiegspfaden für Braunkohle bis spätestens 2038 fest.
Zur Vergabe von Eigen- und Fremdkapital bei Investitionen in Energieinfrastruktur soll im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien und privatem Kapital ein Investitionsfonds für die Energieinfrastruktur aufgelegt werden.
Technologie und Industrien
Die Förderung von Technologie und Innovation ist ein weiterer Schwerpunkt des Koalitionsvertrags. Es werden Investitionen in Künstliche Intelligenz und digitale Technologien angestrebt, um Deutschland als führenden Standort für technologische Entwicklungen zu etablieren. Dies schließt auch die Einführung eines Deutschlandfonds zur Finanzierung von Innovationen und Verbesserung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ein.
Nach den Vorstellungen der Koalitionäre soll Deutschland auf die digitale Überholspur. Die Digitalpolitik der Koalition zielt auf Souveränität, Innovation und gesellschaftlichen Fortschritt ab. Digitale Abhängigkeiten sollen durch die Entwicklung von Schlüsseltechnologien und den Schutz digitaler Infrastrukturen reduziert werden.
Verwaltungsprozesse sollen nutzerzentriert, digital und effizient gestaltet werden. Ziel ist eine vollständig digitale Verwaltung mit antragslosen Verfahren. Offene Schnittstellen und Standards werden gefördert werden, um die digitale Souveränität zu stärken. Ebenso soll der Ausbau von Rechenzentren soll begünstigt werden, einschließlich der Integration in das Stromnetz und der Nutzung von Abwärme.
Im Rahmen der Digitalen Infrastruktur sollen der flächendeckende Ausbau von Glasfasernetzen und von Mobilfunknetzen vorangetrieben werden.
Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz, Quantencomputing, Robotik und Mikroelektronik sollen weiter gefördert und vorangetrieben werden. Dies um umfasst auch die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Haftungsregeln für KI, die auf europäischer Ebene geprüft werden.
Der Datenschutz soll reformiert werden – im Bereich der Datenschutzaufsicht durch Bündelung von Zuständigkeiten bei der Bundesdatenschutzbeauftragten – sowie im Rahmen der DSGVO durch Vereinfachungen für KMUs und Vereine.
Die Automobil- und Zulieferindustrie wird als Schlüsselindustrie und Arbeitsplatzgarant hervorgehoben. Die Koalition setzt auf Technologieoffenheit. Eine pauschale gesetzliche Quote für die Elektrifizierung der Fahrzeugflotten wird abgelehnt. Gleichzeitig wird die Überprüfung der CO2-Reduktionsziele für schwere Nutzfahrzeuge und Trailer vorgezogen. Die geplanten Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität umfassen:
Der Ausbau eines flächendeckenden, nutzerfreundlichen Ladenetzes sowie eines Schnellladenetzes für Pkw und Lkw wird beschleunigt. Die Förderung des gewerblichen Depotladens wird verstärkt. Ebenso soll eine Wasserstoff-Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeugerrichtet werden und emissionsfreie Lkw über das Jahr 2026 hinaus von der Mautpflicht befreit werden.
Voraussetzungen für den Regelbetrieb des autonomen Fahrens sollen geschaffen werden und der Aufbau der Batteriezellfertigung, einschließlich Rohstoffgewinnung, Recycling und Maschinenbau, gefördert werden.
Weitere Schwerpunkte der Industrieförderung der neuen Koalition liegen in der Chemie-, Pharma- und Biotechnologie sowie der Mikroelektronik, in der Investitionen unter dem European Chips Act und dem IPCEI-Rahmen weiterhin vorangetrieben werden sollen.
Handel und Außenwirtschaft
Die Außenwirtschaftspolitik des Koalitionsvertrags fokussiert sich auf die Stärkung der internationalen Handelsbeziehungen und die Förderung von Investitionen. Es wird eine pragmatische und regelbasierte Handelspolitik angestrebt, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Bei Handelsverträgen soll das Prinzip „EU-only“ gelten. Weitere Handels- und Investitionsabkommen sollen abgeschlossen werden an. Das bereits unterzeichnete Rahmenabkommen der EU mit Chile soll rasch ratifiziert werden, ebenso unterstütze die Koalition die EU-Abkommen mit Mercosur und Mexiko die EU-Freihandelsverhandlungen mit Indien, Australien und den ASEAN-Staaten.
Auch im Verhältnis zu den USA wird mittelfristig ein Freihandelsabkommen angestrebt, um den drohenden Handelskonflikt zu vermeiden.
Im Rahmen einer neuen Afrika-Strategie soll die Vertiefung der Handelsbeziehungen mit afrikanischen Staaten vorbereitet werden; die eingebrachten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Côte d'Ivoire, Ghana, Kamerun und den SADC-WPA-Staaten sollen noch in 2025 ratifiziert werden.
Auf nationaler Ebene soll zeitnah ein novelliertes Außenwirtschaftsgesetz vorgelegt werden. Die Prüfverfahren sollen beschleunigt, vereinfacht und besser anwendbar gemacht werden. Ausländische Investitionen, die nationalen Interessen widersprechen, in kritische Infrastruktur und in strategisch relevanten Bereichen, sollen effektiv verhindert werden. Für kritische Komponenten in der deutschen Infrastruktur sind höchste Sicherheitsanforderungen zu stellen. In sensiblen Bereichen der kritischen Infrastruktur dürfen künftig ausschließlich Komponenten aus vertrauenswürdigen Staaten verbaut werden.
Auch im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts will die Koalition die Verfahren schneller sowie effizienter machen; sie unterstützt die effektive Durchsetzung des Digital Market Acts und verfolgt das Ziel, dass europäische Souveränität und Sicherheit im europäischen Wettbewerbsrecht, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, stärker als bisher berücksichtigt werden.
Ausblick
Ein Koalitionsvertrag ist wie jeder andere ausgehandelte Vertrag ein Kompromiss und das Ergebnis intensiver Abwägungen der agierenden Partner. Insoweit ist nicht verwunderlich, dass politische Beobachter und Marktteilnehmer monieren, dass es dem Koalitionsvertrag an vielen Stellen an der erforderlichen Entschlossenheit fehlt, wie man sich diese insbesondere in Unternehmensverbänden und bei Interessenvertretern der Wirtschaft gewünscht hätte. Ob der Koalitionsvertrag der erhoffte große Wurf ist, wird sich daher zeigen. Kritisch wird auch der in Rz. 1627 des Koalitionsvertrags enthaltene allumfassende Finanzierungsvorbehalt gesehen, nach dem „alle Maßnahmen des Koalitionsvertrags unter Finanzierungsvorbehalt stehen.“ Nicht zuletzt gilt für den Koalitionsvertrag ähnliches wie für Maßnahmenpläne in Unternehmen: „Success is in the execution.“ Vor diesem Hintergrund ist zu hoffen, dass es den Koalitionären gelingt, die im Koalitionsvertrag angelegten Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zeitnah umzusetzen. Über gesetzgeberische Entwicklungen in Umsetzung des im Koalitionsvertrag angelegten Programms werden wir Sie selbstverständlich unterrichtet halten.