Das 18. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus

Die EU-Mitgliedsstaaten haben mit dem 18. Sanktionspaket weitere und zum Teil umfassende Finanz- und Wirtschaftssanktionen (Embargos) gegenüber Russland und Belarus beschlossen. Die Änderungen sind bereits in Kraft getreten.

Nach langem und zum Teil öffentlichem Ringen haben die EU-Mitgliedsstaaten mit dem 18. Sanktionspaket weitere und zum Teil umfassende Finanz- und Wirtschaftssanktionen (Embargos) gegenüber Russland und Belarus beschlossen. Das Sanktionspaket zählt laut EU zu den bislang schärfsten Maßnahmen seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. In Fokus des Pakets stehen Maßnahmen im Bereich der russischen Energie und Finanzwirtschaft, der militärischen Kapazitäten Russlands sowie die zunehmende Bekämpfung von Sanktionsumgehungen. Die Ergänzungen betreffen die Verordnung (EU) Nr. 833/2014, die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 (beide Russland) sowie die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (Belarus). Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Ergänzungen sowie Änderungen und die sich daraus ergebenen Auswirkungen für europäische Unternehmen.

I. Hintergrund

Erst im Mai 2025 beschlossen die EU-Mitgliedsstaaten mit dem 17. Sanktionspaket kleinere Finanz- und Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Im Fokus standen dabei vor allem weitere Maßnahmen gegen die russische "Schattenflotte", als auch eine Erweiterung der Liste der Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen und damit bestimmten Exportrestriktionen unterliegen. Auch wurden weiterhin mehrere Einzelpersonen und Unternehmen bzw. Organisationen mit Individualsanktionen (Finanzsanktionen) belegt.

Das aktuelle Sanktionspaket baut nun auf diesen Regelungen auf und ergänzt bzw. erweitert diese maßgeblich.

II. Das 18. Sanktionspaket

Am 19. Juli 2025 haben die EU-Mitgliedsstaaten nun mit der Verordnung (EU) 2025/1494 in Hinblick auf die Verordnung (EU) 833/2014, der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1476 in Hinblick auf die Verordnung (EU) 269/2014 (beide Russland betreffend) sowie die Verordnung (EU) 2025/1469 und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1469 in Hinblick auf die Verordnung (EC) 765/2006 (Belarus betreffend) weitere Individual- und Wirtschaftssanktionen beschlossen. Diese sind mit dem Tag der Verkündung (19. Juli 2025) in Kraft getreten.

Das Maßnahmenpaket konzentriert sich dabei auf folgende Details:

  • Sanktionierung von 105 weiteren Schiffen der sogenannten russischen Schattenflotte. Ziel ist es, die gesamte Wertschöpfungskette der Flotte zu erfassen. Die Schiffe unterliegen daher einem Zugangsverbot zu europäischen Häfen, und die Erbringung von diversen Dienstleistungen ist Ihnen verboten. Damit sind nun 444 Schiffe namentlich sanktioniert.
  • Raffinierte Erdölerzeugnisse werden mit einem Einfuhrverbot belegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie über einen Drittstaat eingeführt werden. Ausgenommen davon sind Kanada, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten.
  • Einführung eines dynamischen Ölpreisdeckels. Dieser lag bisher bei 60 US-Dollar pro Barrel; er soll nun dynamisch angepasst und zunächst auf 47,6 US-Dollar pro Barrel gesenkt werden. Die Besonderheit ist, dass die Europäische Kommission künftig den Ölpreisdeckel nach einem fest beschriebenen Berechnungsverfahren bestimmen kann. Der Mechanismus ist losgelöst von künftigen Gesetzgebungsverfahren und soll so die Umgehung des Preisdeckels durch intransparente Handelsstrukturen wie durch Nutzung der russischen Schattenflotte wirksam eindämmen.
  • Ausweitung des bestehenden Transaktionsverbot auf 22 weitere russische Banken. Darüber hinaus werden Finanz-, Kredit- und Kryptodienstleistungen aus Drittländern sanktioniert, die durch ihr Handeln die EU-Sanktionen vereiteln oder den Krieg Russlands in der Ukraine unterstützen. Konkret standen dabei im Fokus die chinesische Heihe Rural Commercial Bank Co. Ltd. und die Heilongjiang Suifenhe Rural Commercial Bank Co. Ltd.
  • Verhängung umfassender Sanktionen gegen militärische Lieferanten Russlands. Drei Unternehmen mit Sitz in China und acht Unternehmen aus Belarus sind davon namentlich erfasst. Dazu kommen auch 26 neue Organisationen, die künftig strengen Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) unterliegen. Elf dieser Organisationen sind in Drittländern (China, Hongkong und Türkei) ansässig.
  • Erweiterung der Ausfuhrbeschränkungen für Güter, die zu einer Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen. In Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden sechs verschiedene chemische Bestandteile für Treibstoff, bestimmte Maschinen und Ausrüstung (wie z. B. CNC-Maschinen) sowie bestimmte Kunststoffe, die für Entwicklung und Herstellung militärischer Kapazitäten eingesetzt werden oder werden können, mit Ausfuhrverboten belegt.
III. Ausblick und Fazit

Die Sanktionen des aktuellen 18. Pakets markieren einen weiteren Meilenstein europäischer Maßnahmen gegen Russland und Belarus, die als Reaktion auf den mittlerweile ins vierte Jahr gehenden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verhängt wurden. Dieses Paket sendet eine klare Botschaft der EU: „Die Unterstützung Europas für die Ukraine wird nicht nachlassen. Die EU wird den Druck weiter erhöhen, bis Russland seinen Krieg beendet.“

Das umfassende Maßnahmenpaket stellt erneut eine Herausforderung für die Exportkontrolle europäischer Unternehmen dar. Denn diese sind verpflichtet, im Rahmen ihrer internen Compliance-Programme die stetig zunehmende Anzahl gelisteter Personen, Unternehmen und Organisationen zu erfassen, um sicherzustellen, jegliche "Interaktionen" mit diesen zu vermeiden. Darüber hinaus stellen die ansteigenden Sekundärsanktionen mit Bezug auf Unternehmen oder Organisationen in Drittländern (außerhalb Russlands und Belarus), wie beispielsweise die oben genannten Banken, europäische Unternehmen vor zusätzliche Hürden.

Europäische Unternehmen sollten daher ihre internen Exportkontrollprogramme kontinuierlich anpassen, um die aktuellen Anforderungen in ihren Prozessen abbilden zu können. Angesichts der empfindlichen Strafen bei Verstößen gegen die Sanktionsvorgaben ist eine rechtliche Beratung in diesem Zusammenhang dringend zu empfehlen.

 

Verordnung (EU) 2025/1494 des Rates vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1476 des Rates vom 18. Juli 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Verordnung (EU) 2025/1472 des Rates vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1469 des Rates vom 18. Juli 2025 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

Did you find this useful?

Thanks for your feedback

Weiterführende Inhalte