Nach langem und zum Teil öffentlichem Ringen haben die EU-Mitgliedsstaaten mit dem 18. Sanktionspaket weitere und zum Teil umfassende Finanz- und Wirtschaftssanktionen (Embargos) gegenüber Russland und Belarus beschlossen. Das Sanktionspaket zählt laut EU zu den bislang schärfsten Maßnahmen seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. In Fokus des Pakets stehen Maßnahmen im Bereich der russischen Energie und Finanzwirtschaft, der militärischen Kapazitäten Russlands sowie die zunehmende Bekämpfung von Sanktionsumgehungen. Die Ergänzungen betreffen die Verordnung (EU) Nr. 833/2014, die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 (beide Russland) sowie die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (Belarus). Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Ergänzungen sowie Änderungen und die sich daraus ergebenen Auswirkungen für europäische Unternehmen.
Erst im Mai 2025 beschlossen die EU-Mitgliedsstaaten mit dem 17. Sanktionspaket kleinere Finanz- und Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Im Fokus standen dabei vor allem weitere Maßnahmen gegen die russische "Schattenflotte", als auch eine Erweiterung der Liste der Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen und damit bestimmten Exportrestriktionen unterliegen. Auch wurden weiterhin mehrere Einzelpersonen und Unternehmen bzw. Organisationen mit Individualsanktionen (Finanzsanktionen) belegt.
Das aktuelle Sanktionspaket baut nun auf diesen Regelungen auf und ergänzt bzw. erweitert diese maßgeblich.
Am 19. Juli 2025 haben die EU-Mitgliedsstaaten nun mit der Verordnung (EU) 2025/1494 in Hinblick auf die Verordnung (EU) 833/2014, der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1476 in Hinblick auf die Verordnung (EU) 269/2014 (beide Russland betreffend) sowie die Verordnung (EU) 2025/1469 und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1469 in Hinblick auf die Verordnung (EC) 765/2006 (Belarus betreffend) weitere Individual- und Wirtschaftssanktionen beschlossen. Diese sind mit dem Tag der Verkündung (19. Juli 2025) in Kraft getreten.
Das Maßnahmenpaket konzentriert sich dabei auf folgende Details:
Die Sanktionen des aktuellen 18. Pakets markieren einen weiteren Meilenstein europäischer Maßnahmen gegen Russland und Belarus, die als Reaktion auf den mittlerweile ins vierte Jahr gehenden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verhängt wurden. Dieses Paket sendet eine klare Botschaft der EU: „Die Unterstützung Europas für die Ukraine wird nicht nachlassen. Die EU wird den Druck weiter erhöhen, bis Russland seinen Krieg beendet.“
Das umfassende Maßnahmenpaket stellt erneut eine Herausforderung für die Exportkontrolle europäischer Unternehmen dar. Denn diese sind verpflichtet, im Rahmen ihrer internen Compliance-Programme die stetig zunehmende Anzahl gelisteter Personen, Unternehmen und Organisationen zu erfassen, um sicherzustellen, jegliche "Interaktionen" mit diesen zu vermeiden. Darüber hinaus stellen die ansteigenden Sekundärsanktionen mit Bezug auf Unternehmen oder Organisationen in Drittländern (außerhalb Russlands und Belarus), wie beispielsweise die oben genannten Banken, europäische Unternehmen vor zusätzliche Hürden.
Europäische Unternehmen sollten daher ihre internen Exportkontrollprogramme kontinuierlich anpassen, um die aktuellen Anforderungen in ihren Prozessen abbilden zu können. Angesichts der empfindlichen Strafen bei Verstößen gegen die Sanktionsvorgaben ist eine rechtliche Beratung in diesem Zusammenhang dringend zu empfehlen.
Verordnung (EU) 2025/1494 des Rates vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1476 des Rates vom 18. Juli 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Verordnung (EU) 2025/1472 des Rates vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1469 des Rates vom 18. Juli 2025 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine