Mit der am 31. Mai 2024 verabschiedeten EU-Geldwäscheverordnung (sog. „Single Rulebook“; EU-VO 2024/1624, „EU-GwVO“) werden ab dem 10. Juli 2027 erstmals EU-weit einheitliche Regelungen betreffend das wirtschaftliche Eigentum und hierzu korrespondierender Pflichten gelten. Die Neuregelungen der EU-GwVO werden das Compliance-Management sowohl rein national agierender Unternehmen als auch grenzüberschreitend organisierter Konzerne vor neue Herausforderungen stellen. Zur Gewährleistung geldwäscherechtlicher Compliance von Unternehmen und zum Ausschluss persönlicher Haftungsrisiken sollten die Geschäftsleitung bzw. die Compliance-Beauftragten frühzeitig die notwendigen Vorbereitungen zur Einhaltung der Neuregelungen der EU-GwVO treffen.
In unserem Deloitte Legal Update Webcast erläutern Ihnen unser Geldwäsche-Compliance-Experte Rechtsanwalt Jens Hoffmann und unsere Geldwäsche-Compliance-Expertin Rechtsanwältin Anna-Lena Kringel (beide Deloitte Legal) die mit dem EU-Geldwäscheprävention-Maßnahmenpaket EU-weit vereinheitlichten Geldwäsche- und Transparenzvorgaben.
Die neuen Vorgaben werden insbesondere zu einer umfassenden Erweiterung der Pflichten deutscher und ausländischer Unternehmen im Rahmen der Mitteilung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer zum Transparenzregister führen. Mit der Neuregelung wird der Kreis der zum Transparenzregister mitteilungspflichtigen in- und ausländischen Unternehmen erweitert und ein neues System zur Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer geschaffen. Ferner kommen auf die mitteilungspflichtigen Unternehmen neue Dokumentations-, Nachweis- und Erklärungspflichten zu. Dies wird zur Folge haben, dass jedes mitteilungspflichtige Unternehmen seine wirtschaftlichen Eigentümer neu ermitteln und zum Transparenzregister mitteilen muss, unter Einreichung der jeweils erforderlichen zusätzlichen Nachweise und Erklärungen. Insbesondere bei einer Konzern-Präsenz in mehreren EU-Mitgliedstaaten ist darauf zu achten, widersprüchliche Mitteilungen zu den jeweiligen mitgliedstaatlichen Transparenzregistern zu vermeiden.
Daneben gilt es, auch die Umsetzung der weiteren, insbesondere sanktions- und verfahrensrechtlich relevanten Teile des EU-Geldwäscheprävention-Maßnahmenpakets im Auge zu behalten. Dies gilt namentlich für die durch die Mitgliedstaaten bis zum 10. Juli 2027 jeweils noch in nationales Recht umzusetzenden Vorgaben der 6. EU-Geldwäscherichtlinie („6. EU-GwRL“). Auch hierauf gehen die Vortragenden ein.
Im Anschluss an den Webcast stehen Ihnen die Vortragenden für ein Q&A zur Verfügung. Stellen Sie Ihre Fragen gerne bereits im Rahmen der Anmeldung.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Informationen
Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an
Sabine Sander-Schweden
Tel: +49 40 37853831
E-Mail: ssander-schweden@deloitte.de
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Weitere Hintergrundinformationen zum Gegenstand des aktuellen Webcasts und den entsprechenden geldwäscherechtlichen Neuregelungen finden Sie auch in unserer vierteiligen Deloitte Legal-Beitragsreihe zum EU-Geldwäscheprävention-Maßnahmenpaket: