Kapitalmarktrecht

 

Wir beraten Unternehmen bei ihrem Weg an die Börse, wenn sie an der Börse sind und unterstützen auch beim Rückzug von der Börse. Und wir unterstützen bei Übernahmeverfahren und allen anderen Fragen, die Unternehmen an der Börse und ihre Organe beschäftigen.

 

Unsere Beratung umfasst etwa Maßnahmen im Vorfeld eines Börsengangs, wie

  • die Durchführung von IPO/IBO-Readiness-Assessments (auch in enger Abstimmung mit anderen Workstreams von Deloitte),
  • Exit Readiness assessments zur Unterstützung von Investoren, auch zur Vorbereitung eines Dual-Track,
  • die Durchführung von DueDiligences im Vorfeld der Erstellung des Prospektus,
  • Unterstützung bei der gesellschaftsrechtlichen Vorbereitung, wie Beratung bei dem Formwechsel und Kapitalmaßnahmen,
  • die Erstellung des Prospektus und die eigentliche Begleitung des Börsengangs, oder
  • die Unterstützung bei der Implementierung der Strukturen mit Blick auf die kapitalmarktrechtliche Compliance,

Unsere Beratung umfasst aber auch

  • die Unterstützung bei Fragen zu ad-hoc-Veröffentlichungspflichten, zu Insiderlisten, etc.
  • Unterstützung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren seitens der BaFin,
  • Kapitalmaßnahmen mit und ohne Prospekt, inklusive Sachkapitalerhöhung, debt to equity swaps,
  • den Rückzug von der Börse (Delisting)

Wir beraten mit Blick auf Übernahmeverfahren, sei es auf der Seite des Targets oder der Seite des Übernehmers.

 

Einblicke und weiterführende Informationen