Investitionskontrolle

 

Unternehmenserwerbe und -zusammenschlüssen können immer dann der Investitionskontrolle unterfallen, wenn bestimmte Schwellenwerte bei der Stimmrechtsverteilung durch einen ausländischen Investor überschritten werden. Wir beraten im Vorfeld zum strategischen Vorgehen und begleiten, je nach Notwendigkeit, den Melde- bzw. Prüfungsprozess der geplanten Transaktion.

 

Unsere Expertise

  • Beurteilung, ob Transaktion in den Anwendungsbereich der sektorübergreifenden/sektorspezifischen Prüfung fällt
  • Beratung zur Meldung der Transaktion an das BMWi
  • Beratung zu Anträgen auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Vertragsgestaltung
  • Post-Merger-Compliance und Anti-Boykott