Unternehmenserwerbe und -zusammenschlüssen können immer dann der Investitionskontrolle unterfallen, wenn bestimmte Schwellenwerte bei der Stimmrechtsverteilung durch einen ausländischen Investor überschritten werden. Wir beraten im Vorfeld zum strategischen Vorgehen und begleiten, je nach Notwendigkeit, den Melde- bzw. Prüfungsprozess der geplanten Transaktion.
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