Das Energierechtsteam von Deloitte Legal berät seit vielen Jahren umfassend zu nahezu allen Fragen des Energierechts. Zu unseren Mandanten zählen in- und ausländische Energieversorger (Stadtwerke, Energiehändler), unabhängige Kraftwerks- und EEG-Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, industrielle Großverbraucher und Finanzinvestoren.
Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere das Energievertragsrecht sowie das deutsche und europäische Regulierungsrecht. Darüber hinaus beraten wir umfassend zu allen Aspekten des EEG. Über langjährige Erfahrung verfügen wir schließlich auch bei der rechtlichen Begleitung von M&A-Transaktionen und Projektfinanzierungen.
Wir beraten unsere Mandanten regelmäßig zur optimalen Umsetzung allgemeiner energierechtlicher Anforderungen („energierechtliche Standardfragen“). Daneben unterstützen wir Unternehmen bei der Konzeption und Systemintegration von innovativen technischen Lösungsansätzen, z.B. im Bereich Elektromobilität, intelligente Messsysteme und dezentrale Erzeugung. Außerdem vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen.
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